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Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Holzbringungsarbeiten im Forstbetrieb...
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
19.12.2024
14.01.2025 10:00 Ortszeit
14.01.2025 10:00 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Wald und Holz NRW
05515-10001-65
Albrecht-Thaer-Straße 34
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Zentrale / FB I - Zentrale Vergabestelle
vergabe@wald-und-holz.nrw.de
+49 25191797-193
+49 25191797-100

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Umweltschutz

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Wald und Holz NRW
05515-10001-65
Albrecht-Thaer-Straße 34
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Zentrale / FB I - Zentrale Vergabestelle
vergabe@wald-und-holz.nrw.de
+49 25191797-193
+49 25191797-100
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer NRW
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

77200000-2
03400000-4
03410000-7
03440000-6
77210000-5
77211000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von insgesamt jährlich ca. 3.500 fm o. R. Holzbringungsarbeiten (1.000 fm o. R. Garantiemenge / 2.500 fm o. R. Optionsmenge) im Forstbetriebsbezirk Dalheim des Regionalforstamtes Hochstift abzuschließen.
Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind dem Leistungsverzeichnis (Anlage 1) zu entnehmen. Dieses ist Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung und somit Auftragsgegenstand. Zur Veranschaulichung ist der Leistungsbeschreibung eine Übersichtskarte (Anlage 2) beigefügt.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von insgesamt jährlich ca. 3.500 fm o. R. Holzbringungsarbeiten (1.000 fm o. R. Garantiemenge / 2.500 fm o. R. Optionsmenge) im Forstbetriebsbezirk Dalheim des Regionalforstamtes Hochstift abzuschließen.
Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind dem Leistungsverzeichnis (Anlage 1) zu entnehmen. Dieses ist Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung und somit Auftragsgegenstand. Zur Veranschaulichung ist der Leistungsbeschreibung eine Übersichtskarte (Anlage 2) beigefügt.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
15.02.2025
14.02.2026

Die Rahmenvereinbarung beginnt nach Zuschlagserteilung, voraussichtlich ab dem 15.02.2025 und endet mit Ablauf des 14.02.2026. Hierbei handelt es sich um die Grundlaufzeit.

Der Auftragsgeber behält sich nach Ablauf der Grundlaufzeit jeweils einjährige Verlängerungsoptionen mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren (14.02.2029) vor. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit weder Auftragnehmer noch der Auftraggeber die Kündigung zum jeweiligen Quartalsende erklärt.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Arbeiten witterungsbedingt oder aufgrund von anderen Maßnahmen zu unterbrechen oder aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.

Es ist angestrebt, die Zuschläge im Januar des Jahres 2025 zu erteilen und die Rahmenvereinbarung wie geplant zum 15.02.2025 beginnen zu lassen. Treten jedoch unerwartete Verzögerungen auf, kann es zu einer verspäteten Zuschlagserteilung kommen. Das oben genannte Vertragsende (14.02.2026, 14.02.2027, 14.02.2028 bzw. 14.02.2029) bleibt hiervon jedoch unberührt.

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Forstbetriebsbezirk Dalheim
Reiß-Weg 6
33165
Lichtenau
Deutschland
DEA47

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Selbstständige

Angaben zu Optionen

Der Auftraggeber behält sich vor, von den oben genannten Mengenangaben abzuweichen. Über die losbezogene Garantiemenge von 1.000 fm o. R. je Vertragsjahr beinhaltet die Rahmenvereinbarung eine Optionsmenge von 2.500 fm o. R. je Vertragsjahr. Sie kann im Bedarfsfall zusätzlich zur Garantiemenge beauftragt werden. Sie wird zu gleichen Konditionen wie die garantierte Menge beauftragt, ein Nachverhandeln von Preisen und Konditionen ist nicht zulässig. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für diese Optionsmenge durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe. Ein Abruf der Optionsmenge erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes und kann somit im Vertragsjahr zwischen 0 und maximal 2.500 fm o. R. liegen. Sie kann im Vertragsjahr gänzlich zu einem Zeitpunkt oder auch im Vertragsjahr zeitlich gestaffelt in Teilmengen beauftragt werden.

Der Auftragnehmer hat einen Anspruch auf die Erfüllung der jährlichen Garantiemenge. Der Auftraggeber behält sich vor, die Holzbringungsmenge im gesamten Zeitraum insgesamt auf maximal 14.000 fm o. R. (4.000 fm o. R. Garantie- und 10.000 fm o. R. Optionsmenge) bei geeigneten Witterungsverhältnissen und adäquater Arbeit zu erhöhen.

Ein Zahlungsanspruch entsteht nur für erfüllte und abgenommene Leistungen. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch die zuständige Revierleitung.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben. Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW verwiesen.

Sollte der Auftrag mit dem Auftragnehmer, der den Zuschlag erhielt, bis zu sechs Wochen nach dem in den Vergabeunterlagen festgesetztem Leistungsbeginn durch einvernehmliche Auflösung, gesetzliche Kündigungsrechte oder Ausschlussgründe beendet werden, kann der Auftraggeber den Auftrag dem jeweils nächstplatzierten Bieter in der Wertung anbieten ("Nachbesetzungsangebot").

Sollte eine Berücksichtigung aufgrund einer Loslimitierung nicht möglich sein, bleibt der Auftragnehmer in der Wertungsreihenfolge unberücksichtigt.

Dieser kann unter Aufrechthaltung seines ursprünglichen Angebots, den Bedingungen und Anforderung des Vergabeverfahrens (insbesondere Eignung) und vollständiger Einreichung der ggf. nachgeforderten Unterlagen das Nachbesetzungsangebot innerhalb von sechs Tagen annehmen.

Die Wirksamkeit des Zustandekommens steht unter der Bedingung, dass die nachgereichten Unterlagen vollständig sind, einer vergaberechtlichen Prüfung standhalten und der Gewerbezentralregister- und Wettbewerbsregisterauszug keine Eintragung aufweist, die einen Ausschlussgrund begründen können.

Sollte es sich um einen fakultativen Ausschlussgrund handeln, obliegt die Prüfung und Entscheidung dem Auftraggeber, ob ein Ausschluss im ursprünglichen Verfahren begründet gewesen wäre und das Vertragsverhältnis damit nicht wirksam zustande kommt. Danach ist der AG berechtigt an den dann Nächstplatzierten heranzutreten.

Sollte der Auftrag durch den ursprünglichen Bieter bereits begonnen worden sein, teilt der Auftraggeber dies mit der Mitteilung über das "Nachbesetzungsangebot" mit. Bei Annahme besteht nur ein Anspruch für die noch nicht erbrachte Leistung.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Die Rahmenvereinbarung beginnt nach Zuschlagserteilung, voraussichtlich ab dem 15.02.2025 und endet mit Ablauf des 14.02.2026. Hierbei handelt es sich um die Grundlaufzeit.

Der Auftragsgeber behält sich nach Ablauf der Grundlaufzeit jeweils einjährige Verlängerungsoptionen mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren (14.02.2029) vor.
Eine Laufzeit von vier Jahren wird dementsprechend nicht überschritten.

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Leistungszeitraum: 15.02.2025 - 14.02.2026, optionale Verlängerungen um jeweils ein weiteres Jahr möglich bis zu einer Gesamtlaufzeit von maximal 4 Jahren.
Der voraussichtliche Zeitpunkt für weitere Bekanntmachungen bei evtl. wiederkehrenden Auftrag ist daher: Winter 2025, bzw. bei Nutzung der optionalen Verlängerung: Winter 2026, Winter 2027, Winter 2028

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Auszug aus der AGB Forst NRW Punkt 3.5 "Eingesetzte Arbeitsmittel und -verfahren": "Die eingesetzten Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren müssen insbesondere unter Berücksichtigung der Unfallverhütung, des Umweltschutzes sowie der Bestandespfleglichkeit geeignet sein. Die eingesetzten Rückemaschinen mit Seilwinde verfügen über ein durch den Unfallversicherungsträger anerkanntes Notrufsystem. Der AN setzt nur Maschinen und Geräte ein, die den gesetzlichen Vorgaben, den Kriterien der Ausschreibung bzw. den vertraglich vereinbarten Anforderungen entsprechen und regelmäßig gewartet werden. In Hydraulikanlagen und für Verlustschmierungen sind nur biologisch schnell abbaubare Öle zu verwenden. Bei Einsatz von zweitaktgetriebenen Kleinmaschinen ist der AN zur Verwendung von Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) verpflichtet. Bei Einsatz von Arbeitsmaschinen sind für den Fall von Havarien geeignete Arbeitsmittel gegen Ölaustritt wie z. B. Auffangwannen und Bindemittel in ausreichender Dimensionierung mitzuführen. Weiteres regeln die Qualitätsstandards der speziellen Maßnahmenbereiche."

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY3Y11V66DYS

Einlegung von Rechtsbehelfen

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Angebote, keine Angebote per E-Mail sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool im VMP NRW zugelassen sind. Postalische Angebote, Angebote per E-Mail und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gewertet werden.

Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz NRW an die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW zu richten. Sämtliche Kommunikation im laufenden Verfahren erfolgt nur über dieses Medium. Bieter sind daher verpflichtet, sich regelmäßig Zugang zum Kommunikationsbereich zu verschaffen und ggf. vorliegende, neue Nachrichten zeitnah zur Kenntnis zu nehmen.
Wir bitten davon abzusehen, die Vergabestelle auf anderem als oben beschriebenem Wege (z.B. telefonisch oder per E-Mail) zu kontaktieren.
Ein Kontakt zwischen der Fach-, bzw. Bedarfsstelle und (potentiellen) Bietern ist im laufenden Verfahren unzulässig und kann zum Ausschluss Ihres Angebotes oder zur Aufhebung des Verfahrens führen.

Hinweis Formulare:
Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xls, doc, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung / Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können.

Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dies zulässt, die ausfüllte Datei im PDF Format abzuspeichern oder einen freien PDF Drucker für Ihr System zu verwenden und das ausgefüllte Formular als PDF Datei zu drucken (und damit auch im PDF Format abzuspeichern).

Eine gute Übersicht an freien PDF Druckern finden Sie unter www.pdf-drucker.org/Betriebssysteme .

Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

31
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Münster

Die Öffnung der Angebote wird gemäß §55 Abs. 2 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Ergibt die Prüfung auf Vollständigkeit der Angebotsunterlagen, dass Unterlagen fehlen, unvollständig oder (bei unternehmensbezogenen Unterlagen) fehlerhaft sind, können diese nach den Regelungen des § 56 VgV bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist grundsätzlich nachgefordert werden.

Wenn das Angebot nicht die geforderten Preise enthält und es sich nicht lediglich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, dürfen Unterlagen nicht nachgefordert werden (§ 57 Abs. 1 VgV).

---

Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)

§ 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen:

(1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen.

(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.

(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

(4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

(5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.

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Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)

§ 57 Ausschluss von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten:

(1) Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 genügen, insbesondere:
1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,
2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,
3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,
4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind,
5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder
6. nicht zugelassene Nebenangebote.

(2) Hat der öffentliche Auftraggeber Nebenangebote zugelassen, so berücksichtigt er nur die Nebenangebote, die die von ihm verlangten Mindestanforderungen erfüllen.

(3) Absatz 1 findet auf die Prüfung von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen und Teilnahmeanträgen entsprechende Anwendung.

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Der Auftragnehmer hat folgende Nachweise zu seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß der AGB Forst NRW zu führen:

Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate ist mit Angebotsabgabe vorzulegen:

- RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244)
- Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ),
- Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus)
- KUQS-System
- Erkenningsregeling Bosaannemers (ErBo)
- von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Selbstwerber akzeptiertes Zertifikat

Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes.
Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die AGB-Forst NRW Anwendung.

Darüber hinaus gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen.

Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen.
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen.

Eignungskriterium

Sonstiges
Sonstiges

Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.

Zur Angebotsabgabe ist das beigefügte Preisblatt zu nutzen.

Die Abgabe eines Angebotes kann ausschließlich nur elektronisch über den Projektraum im Bietertool der Vergabeplattform NRW erfolgen. Angebote per Email, postalisch oder über den Kommunikationsbereich werden ausgeschlossen.
Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz NRW an die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW zu richten.

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Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe zwingend einzureichen:

- 324_EU_Angebotsschreiben (Formular)
- 521_EU_Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular)
- 523_EU_Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Formular)
- Preis- / Angebotsblatt (Vordruck)
- Bewerbererklärung zur AGB Forst NRW (Vordruck)
Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate ist mit Angebotsabgabe vorzulegen:

- RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244)
- Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ),
- Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus)
- KUQS-System
- Erkenningsregeling Bosaannemers (ErBo)
- von PEFC- und FSC-Deutschland

Das Fehlen von zwingend geforderten Unterlagen bei Angebotseinreichung kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Der Auftraggeber bezieht sich diesbezüglich auf die Regelungen des § 56 GWB.

Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe optional einzureichen:

- 531_EU_Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung (Formular)
- 533a_EU_Information Unterauftraege_Angebotsabgabe (Formular)
- 533b_EU_ Nachweis Unterauftragnehmer (Formular)
- 534a_EU_ Erklaerung Eignungsleihe (Formular)
- 534b_EU_ Erklaerung Eignungsleihe Haftung (Formular)

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eignung zur Berufsausübung

Der Auftragnehmer hat folgende Befähigung zur Berufsausübung vorzuweisen: Forstwirt oder gleichwertige Qualifikation.
Der Auftragnehmer hat den Nachweis der Gleichwertigkeit zu führen.

Darüber hinaus erbringt der Auftragnehmer die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.

Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen.

Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass seine Beschäftigten mindestens gemäß der am Ort der Erbringung der Leistung geltenden Tarifverträge entlohnt werden. Es gelten die für Unternehmen bundesweit bzw. in den Bundesländern abgeschlossenen Tarifverträge.

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen folgende Unterlagen vorzulegen:

a) Bescheinigung über die Anmeldung des Gewerbes (Auszug aus dem Handelsregister),
b) Nachweis einer Umsatzsteuernummer des zuständigen Finanzamtes (ausschließlich bei deutschen Unternehmen),
c) Nachweis einer gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaftsmitgliedschaft oder einer vergleichbaren ausländischen Institution),
d) Nachweis der Anmeldung der Mitarbeitenden zur Sozialversicherung (ausschließlich bei ausländischen
Mitarbeitenden),
e) Nachweis über das Bestehen einer ausreichend hohen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Umweltschäden (2.000.000 Euro) sowie Vermögensschäden (500.000 Euro) aufgrund der deutschen gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen,
f) für eingesetzte ausländische Arbeitskräfte (aus Nicht-EU-Ländern) darüber hinaus die nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen arbeitsrechtlichen Genehmigungen (Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, Nachweis eines Arbeitsvisums im Reisepass oder eine Aufenthaltsgenehmigung und die Arbeitserlaubnis)

Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, die Rahmenvereinbarung / allgemeine Vergabeunterlage, die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen, der Auftragnehmer muss in der Lage sein, diese Punkte in Gänze zu erfüllen.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.

Der Auftragnehmer hat die erforderliche Sach- und Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die Durchführung der Arbeiten auf Verlangen nachzuweisen. Der Auftraggeber kann die Vorlage von Referenzen fordern oder Referenzen einholen.

Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass alle eingesetzten Arbeitskräfte die erforderliche Sach- und Fachkunde zur Durchführung der vereinbarten Forstarbeiten besitzen.

Der Auftragnehmer hat folgende technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu erbringen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen:

- Bei Einsatz von Rückemaschinen mit Seilwinde ein Einbaunachweis über ein der Technischen Regel Funknotruf in der Forstwirtschaft (TR1) der SVLFG konformes Notrufsystem
- KWF Prüfung: Im Bereich der hochmechanisierten Holzernte verpflichtet sich der AN, seine Harvester regelmäßig nach den Vorgaben des "Lastenheftes Harvestervermessung" des Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e. V. (KWF) zu kontrollieren und zu kalibrieren.
- In Hydraulikanlagen und für Verlustschmierungen sind nur biologisch schnell abbaubare Öle zu verwenden. Bei Einsatz
von zweitaktgetriebenen Kleinmaschinen ist der AN zur Verwendung von Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) verpflichtet.
Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der AGB Forst sowie Bewerbererklärung dazu verwiesen.

Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, die Rahmenvereinbarung / allgemeine Vergabeunterlage, die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen, der Auftragnehmer muss in der Lage sein, diese Punkte in Gänze zu erfüllen.

Finanzierung

s. Vergabeunterlagen

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe zwingend einzureichen:

- 324_EU_Angebotsschreiben (Formular)
- 521_EU_Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular)
- 523_EU_Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Formular)
- Preis- / Angebotsblatt (Vordruck)
- Bewerbererklärung zur AGB Forst NRW (Vordruck)

Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate ist mit Angebotsabgabe vorzulegen:
- RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244)
- Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ),
- Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus)
- KUQS-System
- Erkenningsregeling Bosaannemers (ErBo)
- von PEFC- und FSC-Deutschland

Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe optional einzureichen:

- 531_EU_Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung (Formular)
- 533a_EU_Information Unterauftraege_Angebotsabgabe (Formular)
- 533b_EU_ Nachweis Unterauftragnehmer (Formular)
- 534a_EU_ Erklaerung Eignungsleihe (Formular)
- 534b_EU_ Erklaerung Eignungsleihe Haftung (Formular)

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung