Der Auftragnehmende hat für verschiedene Kraftfahrzeuge (z. B. PKW, Zweiräder, Busse, LKW) des Auftraggebers die in der Anlage 2 (Preisblatt) aufgeführten Reifenmarken anzubieten.
Bei der Tätigkeit des Reifen- und Räderwechsels wird unterschieden zwischen:
1. saisonalen Wechselterminen (Sommer- auf Winterräder und umgekehrt) von durch den Auftragnehmer eingelagerten noch funktions- und verschleißtauglichen Rädern (siehe Punkt 1.3), sowie
2. ganzjährigen Wechseln von Reifen und Felgen, bei Defekten oder bei starker Abnutzung.
Bei den vorgenannten Reifenwechseln handelt es sich um den Austausch der in der Anlage 2 (Preisblatt) genannten Reifen, Felgen und Kompletträder.
Einlagerung:
Die Kompletträder sind kühl, trocken und dunkel zu lagern, direkte Sonneneinstrahlung ist zu vermeiden.