Das Polizeipräsidium Köln beabsichtigt den Abschluss von Rahmenverträgen über Dolmetscher- undÜbersetzungsleistungen nach Sprachen gem. beigefügter Leistungsbeschreibung und Rahmenvertrag.Die abzuschließenden Verträge sollen am 01.02.2025 beginnen und eine Laufzeit von vier Jahren haben.Nähere Angaben bitte ich den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Dolmetscher- und Übersetzungsdienstleistungen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Köln, je nach Bedarf zu jeder Tages- und Nachtzeit.Dolmetschen ist das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden.Das Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache. Das Festhalten in Textform ist erforderlich.Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Eine Übertragung von aufgezeichneten Gesprächen in die deutsche Sprache und deren Verschriftlichung kann auch im Rahmen einer Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) erforderlich sein.Nähere Angaben bitte ich den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Stadtgebiete von Köln und Leverkusensowie ggf. im Einzelfall die Zuständigkeitsbereiche der Autobahnwachen Bensberg, Frechen und/oder Sankt Augustin.Nähere Angaben bitte ich den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Herbst 2028
Fehlende Preisangaben dürfen entsprechend der anzuwendenden Gesetze für Vergaberecht nicht nachgefordert werden. Ein fehlendes oder nicht ausgefülltes Preisblatt führt daher automatisch zum Ausschluss des Angebots. Das Fehlen einer der geforderten sonstigen Unterlagen kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Erklärungen und Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf die Nachforderung von Unterlagen.
Einzelheiten zur persönlichen und fachlichen Eignung siehe Vergabeunterlagen
Ggf. separate Arbeitserlaubnis, soweit Aufenthaltserlaubnis als gültiges Ausweisdokument dies nicht enthält.
siehe Vergabeunterlagen
Der Bietende muss die Dienstleistung entsprechend der Vergabeunterlagen ausführen können. Einzelheiten bitte ich dem Rahmenvertrag Einzelperson bzw. Büro sowie der Leistungsbeschreibung und den sonstigen Vergabeunterlagen zu entnehmen.