Öffnen und/oder Verschließen von Türen und/oder Toren sowie Notabsicherung von Fenstern und/oder Schaufenstern nach Glasbruch
Im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Wege der Ersatzvornahme sind die folgenden Dienstleistungen werktags sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen jeweils rund um die Uhr zu erbringen: - Öffnen, Verschließen und die Notabsicherung von Türen und/oder Toren aller Art, Kraftfahrzeugtüren aller Fabrikate und Modelle, Geldschränken und Wertbehältern, Fenstersicherungen (z.B. Fensterschlösser, Rollläden),- Notabsichern von Fenstern und/oder Schaufenstern aller Bauweisen und Größen nach Glasbruch mittels Holzverschlag,- Anfertigen von Schlüsseln aller Art.
Der Auftrag ist grundsätzlich im Rahmen der ersten Anfahrt zu erledigen. Hierfür sind alle benötigten Materialien, Werkzeuge etc. in den Fahrzeugen mitzuführen. Das neu einzubauende Material muss im Rahmen der Notabsicherung lediglich den Erfordernissen der vorläufigen Gefahrenabwehr gerecht werden.
Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption für 2 Jahre.
Die Nachforderung richtet sich nach den Vorschriften der VgV.
Der Auftragnehmer hat ein Gewerbe als Schlosserei- oder Schreinereifachbetrieb oder als Schlüsseldienst oder einem anderen, mit der Auftragsausführung zusammenhängenden Gewerbe angemeldet. Weiteres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
s. Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Öffnen und/oder Verschließen von Türen und/oder Toren sowie Notabsicherung von Fenstern und/oder Schaufenstern nach Glasbruch im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Wege der Ersatzvornahme