VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Im Formular "Zusammenstellung der Unterlagen" wurde der Begriff "Bietererklärung" mehrfach aufgeführt. Um Irritationen zu vermeiden, wurde eine Änderung vorgenommen, in dem die doppelte Erwähnung entfernt wurde.
Im Auftrag
Vergabestelle des Polizeipräsidiums Köln
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Nr. 4 (1) der Leistungsbeschreibung (hier: Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung) wurde folgende Bieterfrage gestellt:
"Gehe ich Recht in der Annahme, dass der qualifizierte Ansprechpartner in diesem Sinne nicht Teil des vom Auftragnehmer eingesetzten und ständig zum Abruf bereitstehenden Personals zur Erfüllung der Beauftragungen ist, sondern ein hiervon losgelöster, zusätzlicher Mitarbeiter?"
Hierzu wird seitens der Vergabestelle folgendes mitgeteilt:
Die Regelung wurde korrekt wiedergegeben.
Es handelt sich hier entsprechend der Beschreibung um eine Person, die Aufträge grundsätzlich fernmündlich entgegennimmt. Sie muss der deutschen Sprache mächtig sein. Darüber hinaus muss sie in der Lage sein, den Auftrag - falls erforderlich - im Betrieb entsprechend zu kommunizieren, damit die geforderten Leistungen zeitgerecht und vertragskonform ausgeführt werden.
Die Organisation dieser Anforderung obliegt dem Bieter.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihre Vergabestelle des Polizeipräsidium Köln
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