VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Grundsätzlich sind die allgemein entstehenden Reinigungskosten (abgesehen von der erwähnten besonderen Abstellplatzreinigung von Elektrofahrzeugen) vom Auftragnehmer zu übernehmen. Diese Kosten sind somit in der Berechnung des Angebots zu inkludieren.
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Nachricht:
Die gemäß § 9 Abs. 3 des Vertrages vorgesehene Betriebshaftpflichtversicherung ist mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. Euro abzuschließen. Die Versicherung ist als erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, das heißt auf Schäden zu erweitern, die fahrlässig oder vorsätzlich an oder durch polizeilich sichergestellte Fahrzeuge bzw. aufgrund der Ausführung vertraglich vorgesehener Leistungen entstehen können. Die Police sollte insofern die Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken und eine Hakenlastversicherung für Güter- und Folgeschäden absichern.
Eine ergänzende Umwelthaftschadensversicherung ist mit einer Deckungssumme von mind. 3 Mio. Euro abzuschließen.
Vertraglich nicht vorgesehen ist die Vereinbarung eines Haftungsausschluss für Schäden, die durch eine nicht ordnungsgemäße Ausführung der Leistungen entstehen. Ich verweise auf § 9 Abs. 1 des Vertrages.
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