Abschleppen und Sicherstellen von Kfz
Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen bis 3,50 t (zGM) für den Bereich der Kreispolizeibehörde Steinfurt
Abschlepp- und Sicherstellungsleistungen fallen im gesamten Kreisgebiet Steinfurt an.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Teilnahmeantrag/Angebotsabgabe gefordert werden, werden nachgefordert.
laut §§ 123, 124 GWB
Einzureichende Unterlagen: - Nachweis der Lage des Sicherstellungsgeländes (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Plan des Firmengeländes (DIN A3) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Im Plan müssen alle Abstell-, Verwahr- und Quarantäneflächen dargestellt sein (s. Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung- Führungszeugnis (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen: - Gewerbeschein (mit dem Angebot vorzulegen)- Erlaubnisurkunde nach den Rechtsvorschriften für den Güterkraftverkehr (mit dem Angebot vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen: - Ablichtung der Fahrzeugscheine sowie Angaben über die jeweilige Leistungsfähigkeit (Zug- und Hubkraft) aller eingesetzten Fahrzeuge (mit dem Angebot vorzulegen)- Nachweis über vorhandene Hebebühne (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen: - Sicherstellung einer 24-stündigen Einsatzbereitschaft (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Nachweis einer Hakenlastversicherung (mit dem Angebot vorzulegen)- Nachweis einer erweiterten Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot vorzulegen)- Nachweis, dass das Sicherstellungsgelände den immissionsschutzrechtlichen Vorschriften entspricht und Ölabscheiderflächen dort vorhanden sind (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Nachweis einer Umweltschadensversicherung (mit dem Angebot vorzulegen)- Nachweis über Ausbildung DGUV-I-209-093 Stufe 1S (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Nachweis über Ausbildung DGUV-I-209-093 Stufe 3S (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)