Das Landtagsgebäude wird vielfältig genutzt; es dient als
- Versammlungsstätte für die Sitzungen des Landtags und seiner Ausschüsse, Kommissionen und sonstigen Gremien,
- Arbeitsplatz für die Abgeordneten sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abgeordneten, der Fraktionen, der Landtagsverwaltung und verschiedener im Haus tätiger Firmen,
- Veranstaltungsort für Empfänge, Tagungen, Ausstellungen etc. - im Einzelfall mit bis zu 3.000 im Gebäude anwesenden Personen bzw. über 20.000 Besucherinnen und Besuchern im Laufe eines Wochenendes (z.B. Tage der offenen Tür).
Der Arbeitsrhythmus des Parlaments mit Plenartagen, Sitzungswochen und sitzungs-freien Wochen bestimmt die Anforderungen an die Landtagsverwaltung und deren externe Dienstleister. Der Sitzungskalender gibt für die Jahresplanung grundsätzlich einen Anhalt für deren periodische Wechselhaftigkeit und den variablen Unterstützungsbedarf. Aktuelle Ereignisse oder Entwicklungen führen aber auch immer wieder zu kurzfristigen Veränderungen, auf die die Landtags-verwaltung und ein externer Dienstleister flexibel reagieren müssen. Neben firmeneigenen Kräften, die ständig im Landtag eingesetzt sind, ist das Vorhalten eingewiesener Kräfte, die zur Unterstützung herangezogen wer-den können, Bedingung.
Die besonderen Anforderungen des Parlamentsbetriebs erfordern ein hohes Maß an Personenkenntnis, Erfahrungswissen und Flexibilität. Insofern hat die Kontinuität des ei-genen Personaleinsatzes durch den Dienstleister eine sehr große Bedeutung. An den vom Sicherheitsdienstleister zu besetzenden sensiblen Positionen in der Außensicherung ist deshalb der Einsatz von firmeneigenen Kräften, die dauerhaft am Landtag ein-gesetzt werden, zwingend erforderlich.
Zusätzlich nutzt der Landtag NRW zurzeit folgende Liegenschaften in der Umgebung des Landtagsgebäudes:
- Villa Horion, Johannes-Rau-Platz 1 (Büro- / Ausstellungs- / Besprechungsräume)
- Völklinger Straße 1 / Silvers (Büro- und Besprechungsräume)
- Lagerhalle Neuss.
Weitere Details zu dem Auftrag werden im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs nicht mitgeteilt. Detailliertere Informationen erhalten die Bieter, die zum Abschluss des Teilnahme-wettbewerbs ausgewählt werden, mit der Leistungsbeschreibung. Voraussetzung dafür ist, dass sie mit ihrem Teilnahmeantrag eine unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung eingereicht haben.
Aufgrund des geschätzten Auftragswertes sowie der fehlenden abschließenden Be-schreibbarkeit sämtlicher zu erbringender Leistungen erfolgt die Vergabe europaweit in einem nicht offenen Verfahren nach Durchführung dieses Teilnahmewettbewerbes auf Grundlage der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt nach dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) unter Berücksichtigung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe.