Der Auftragnehmer muss jederzeit die gemäß § 34 a Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit der Bewachungsverordnung (BewachV) jeweils für ihn geltenden Vorschrif-ten und Vorgaben erfüllen und diese auf Verlangen des Auftraggebers durch Vorlage entsprechender Schriftstücke oder Eigenerklärungen nachweisen.
Dies gilt im Besonderen für das Vorliegen einer Gewerbeerlaubnis nach § 34 a Abs. 1 GewO, die den Umfang der vertraglich zu erbringenden Leistungen abdeckt.
Die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Sachkunde gemäß § 34a GewO sind von dem Bieter zu erfüllen. Jeder Bieter hat die Kopie einer gültigen Gewerbeerlaubnis mit dem Angebot vorzulegen.
Neben den o.g. Punkten sind noch Referenzen vorzulegen, deren Anforderungen im Folgenden näher beschrieben werden (gemäß Formblatt "Referenzen"):
Unternehmensreferenzen
Zum Nachweis der Fachkunde sind vom Bieter oder der Bietergemeinschaft mindestens je eine Referenz aus den letzten drei Jahren (seit 01/2022) über den Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr zu jedem folgenden Eignungskriterium vorzulegen:
1. Erfahrung im Empfangs- und Pfortendienst
2. Erfahrung in der sicherheitsdienstlichen Betreuung von Veranstaltungen
3. Erfahrung in bewachungsdienstlichen Aufgaben
Die geforderten Referenzen zu den vorstehenden Ziffern 1 bis 3 müssen unter Angabe der Leistungszeit, des inhaltlichen Umfangs und der Tätigkeit sowie des Auftraggebers mit Ansprechpartner im Formblatt "Referenzen" benannt werden und die nachstehenden Mindestanforderungen vollständig erfüllen.
Mindestanforderungen an die Unternehmensreferenzen:
Alle Bieter müssen mindestens jeweils eine Referenz aus den letzten drei Jahren (seit 01/2022) über die Erbringung von vergleichbaren Dienstleistungen nach den vorstehen-den Ziffern 1 - 3 einreichen. Insgesamt müssen 3 Referenzen vorgelegt werden, die jeweils einen Leistungszeitraum von mindestens 1 Jahr haben, also mindestens seit einem Jahr ab Abgabe des Angebots in der Ausführung sind. Dabei ist es zu-lässig, auch weniger als drei Referenzen einzureichen, wenn mit einer Referenz mehr als nur eine vergleichbare Dienstleistung der vorstehenden Ziffern 1 - 3 abgedeckt werden kann. In diesem Fall kann dieselbe Referenz mehrfach in das Formblatt eingetragen werden.
Ferner müssen die Referenzen folgende Mindestanforderung erfüllen: Referenzobjekte mit einer Mitarbeiter- und/oder Besucheranzahl von 300 Personen, die zeitgleich im Objekt anwesend sind, und mit dem sicherheitsrelevanten Aspekt einer Behörde werden als vergleichbar zu der hier ausgeschriebenen Leistung angesehen. Die Voraussetzung von 300 Mitarbeitern/ Besuchern ist erfüllt, wenn das jeweilige Bewachungsobjekt einen durchschnittlichen Aufenthalt von 300 Personen aufweist. Unter sicherheitsrelevanten Aspekten ist zu verstehen, dass es in bestimmten Fällen zu Demonstrationen vor der Haustür, Staatsmännischen Besuchen oder eingeschränkten Zutrittsmöglichkeiten bei dem Referenzobjekt kommen kann, die entsprechend zu händeln sind.
Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte
Der Auftragnehmer hat das Formblatt "Anzahl Beschäftigte und Führungskräfte" mit dem Angebot ausgefüllt vorzulegen, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren 2022 - 2024 ersichtlich ist. Dabei ist nach fest angestelltem und befristet angestelltem Personal zu unterscheiden.