1) Vorlage eines gültigen Zertifikats über ein, von einer akkreditierten Stelle, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig).
2) Eigenerklärung aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl, differenziert nach Festangestellten des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte hervorgeht.
Mindestanforderung:
Der Bieter muss bei Ablauf der Angebotsfrist über mindestens 36 Beschäftigte, die mindestens über eine der nachfolgenden Qualifikationen aufweist, verfügen: Meister für Schutz und Sicherheit, Fachkraft für Schutz und Sicherheit, Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO (oder gleichwertiger Abschluss).
3) Referenzen
Benennung von drei Referenzen (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten) aus den letzten drei Jahren (seit November 2021), die die Sicherheit von Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge zum Gegenstand hatten, insbesondere mit den folgenden Angaben:
aa) Name des Auftraggebers und Kontaktdaten, Bezeichnung und Standort der Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge (Referenz)
bb) Name des ausführenden Standorts des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft
cc) Zeitraum der Leistungserbringung
dd) Kurzbeschreibung des Umfangs der Referenz insbesondere mit folgenden Angaben zu
- Regelbelegung,
- Art der Unterbringungseinrichtung (ausschließlich Landesunterkünfte EAE / ZUE, NU),
- erbrachte Leistungen (z. B. Einlasskontrollen, Pfortendienst, Kontroll- und Streifengänge), zur Komplexität des Objektes (z. B. Gebäudestruktur, ein oder mehrere Gebäude, Container, Umzäunung der Anlage, Anzahl der Pforten bzw. Eingänge) und zur Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen (Leistungsbeschreibung),
- Position (z.B. als Auftragnehmer, als Nachunternehmer, etc.), in der die Leistung erbracht wurde,
- Name der Sicherheitsdienstleitung (falls gestellt)
- Anzahl der in der Unterbringungseinrichtung eingesetzten Beschäftigten des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft
Mindestanforderung:
Der Bieter muss über mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren (seit November 2021) über die Erbringung von vergleichbaren Sicherheitsdienstleistungen in Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern verfügen (Mindestanforderung). Die Vergleichbarkeit der erbrachten Sicherheitsdienstleistungen setzt voraus, dass der Bieter dort hauptverantwortlich die Sicherheitsdienstleistungen seit / für mindestens 6 Monaten (zum Zeitpunkt Ablauf der Angebotsfrist) organisiert(e) und erbringt / erbrachte (kein Nachunternehmer eines anderen Sicherheitsdienstleisters). Referenzobjekte mit einer Belegungszahl von mindestens 100 Personen werden als vergleichbar angesehen.
Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die geforderte Anzahl an Referenzobjekten oder die Mitglieder in der Summe über die geforderte Anzahl an Referenzobjekten verfügt.