Die landeszentrale Personalwerbung der Polizei NRW möchte für das Jahr 2025 eine Out-of-Home-Kampagne in Nordrhein-Westfalen beauftragen.
Die Ausschreibung beinhaltet lediglich die Planung und Ausspielung/Umsetzung der Werbung im öffentlichen Raum. Die für die jeweiligen Kampagnen relevanten Werbemittel (z. B. Druckvorlagen, Kurzvideos, Grafiken) werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Die landeszentrale Personalwerbung der Polizei NRW möchte für das Jahr 2025 eine Out-of-Home-Kampagne in Nordrhein-Westfalen beauftragen. Die Ausschreibung beinhaltet lediglich die Planung und Ausspielung/Umsetzung der Werbung im öffentlichen Raum. Die für die jeweiligen Kampagnen relevanten Werbemittel (z. B. Druckvorlagen, Kurzvideos, Grafiken) werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Die Unterlagen müssen vollständig und korrekt eingereicht werden, um den Ausschluss aus dem Verfahren zu vermeiden. Nur in Ausnahmefällen kann der Auftraggeber bei Verständnisfragen oder Unklarheiten etwas nachfordern. Dies führt nicht zu einer generellen Nachforderung.
Wenn der Bieter sich in einem Insolvenz oder Insolvenz vergleichbaren Verfahren befindet ist dies als rechtlich und wirtschaftlich problematisch zu beachten. Dies kann ein Hinweis auf Nichterfüllung und fehlende Leistungsfähigkeit sein.
Die Ausschreibung beinhaltet lediglich die Planung und Ausspielung/Umsetzung der Werbung im öffentlichen Raum. Die für die jeweiligen Kampagnen relevanten Werbemittel (z. B. Druckvorlagen, Kurzvideos, Grafiken) werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die Ausspielung/Umsetzung der Werbung im öffentlichen Raum muss demnach ein bekannter Vorgang sein.
Keine besonderen Bedingungen.