Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz des Landes NRW (www.evergabe.nrw.de) zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW ist kostenfrei. Sie können dort die Vergabeunterlagen herunterladen sowie Nachrichten an die Vergabestelle senden und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die Abgabe des Angebotes ist ausschließlich in elektronischer Form unter Verwendung des Bietertools des Vergabemarktplatzes des Landes NRW zugelassen. Angebote / Dokumente, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen von der Wertung im Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen. Es erfolgt kein postalischer Versand der Vergabeunterlagen. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW (www.evergabe.nrw.de) zu stellen. Dieser Kommunikationsbereich darf jedoch nicht zur elektronischen Angebotsabgabe genutzt werden.
Ergänzende Angaben zu den Zuschlagskriterien: Angebote, die die Eignungs- und Mindestkriterien erfüllen, werden anhand folgender Zuschlagskriterien bewertet:
a) Preis (60 %)
b) Qualitative Anforderungen an das Konzept (40 %)
Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Punktzahl erteilt.
Zu a) Preis (60 %)
Der Auftraggeber wird die Punktzahl für den angebotenen Preis wie folgt berechnen:
Das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme für das Pauschalhonorar erhält 5 Punkte. Die übrigen Angebote werden dazu linear ins Verhältnis gesetzt. Es können maximal 300 Punkte erreicht werden. Maßgebend ist der angebotene Personentagessatz netto gemäß Position 1 im Preisblatt.
Zu b) Qualitative Anforderungen an das Konzept (40 %)
Die Zuschlagskriterien wird der Auftraggeber jeweils auf einer Skala mit 0/1/2/3/4/5 Punkten bewerten. Die für das jeweilige Kriterium vorgenommene Bewertung wird mit der jeweils zugewiesenen Gewichtung multipliziert.
Es können maximal 200 Punkte erreicht werden. Angebote mit einer Punktbewertung von 5 Wertungspunkten erhalten 200 Punkte, mit 4 erhalten 160 Punkte, mit 3 erhalten 120 Punkte, mit 2 erhalten 80 Punkte, mit 1 erhalten 40 Punkte und mit 0 erhalten 0 Punkte (=Ausschluss von der weiteren Wertung).
Für das Kriterium "Qualitative Anforderungen an das Konzept" fließen in die Bewertung im Wege einer Gesamtschau mit ein:
5 Die Zeit- und Ablaufplanung ist detailliert und beinhaltet auch sämtliche organisatorischen und vorbereitenden Maßnahmen sowie die Nachbereitung (Zusammenführung und Auswertung der Ergebnisse, Bereitstellung für den Auftraggeber/Dienstleister, Nachbesprechung mit Auftraggeber u. a. zur Qualitätssicherung). Die Darstellung erfolgt vollständig. Die Angaben sind umfassend und gänzlich nachvollziehbar im Hinblick auf Verständlichkeit, Übersichtlichkeit, Logik, Kreativität, Innovationscharakter, Zeitplanung mit Meilensteinen sowie Zeitansatz in Personentagen. Das Projektteam wird genannt, die Qualifikation der Mitarbeiter/-innen entspricht den Aufgaben. Die Angaben zu Erreichbarkeiten, Kommunikationsmittel, Servicezeiten und telefonischer Hotline entsprechen den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. (200 Punkte).
4 Die oben formulierten Anforderungen werden überwiegend erfüllt, es wird ein Großteil der gewünschten Angaben gemacht und/oder die Angaben sind mit kleinen Abstrichen nachvollziehbar (160 Punkte).
3 Die oben formulierten Anforderungen werden weitgehend erfüllt, allerdings wird nur ein Teil der gewünschten Angaben gemacht und/oder die Angaben sind überwiegend nachvollziehbar (120 Punkte).
2 Die oben formulierten Anforderungen werden nur teilweise erfüllt, allerdings wird nur ein kleiner Teil der gewünschten Angaben gemacht und/oder die Angaben sind nur zu kleinen Teilen nachvollziehbar (80 Punkte).
1 Die oben formulierten Anforderungen werden nur zu einem sehr geringen Teil erfüllt und/oder die Angaben sind nicht nachvollziehbar (40 Punkte).
0 Keine Angaben vorhanden (0 Punkte = Ausschluss von der weiteren Wertung).
Aus der Addition der gewichteten Punktzahlen für die einzelnen Kriterien ergibt sich die Gesamtpunktzahl des jeweiligen Bieters. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 500 Punkte. Bei gleicher Punktzahl entscheidet der Preis.