Externes Rechenzentrum für die Landesverkehrszentrale Nordrhein-Westfalen.Die Lage des Rechenzentrums muss in einem Umkreis von weniger als 20 Kilometer Luftlinie um den Standort der LVZ.NRW liegen
Externes Rechenzentrum für die Landesverkehrszentrale Nordrhein-Westfalen.Die Lage des Rechenzentrums muss in einem Umkreis von weniger als 20 Kilometer Luftlinie um den Standort der LVZ.NRW (Landesverkehrszentrale NRW, Bonner Str. 67, 51379 Leverkusen) liegen. Das Rechenzentrum muss über eine direkte, redundante LWL-Kabelverbindung (Dark Fibre Channel) mit der LVZ.NRW verbunden sein, um die notwendige sichere Erreichbarkeit der internen und externen IT-Systeme der LVZ.NRW jederzeit zu gewährleisten
Die Laufzeit ist zunächst auf 24 Monate befristet. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wird.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Die Lage des Rechenzentrums muss in einem Umkreis von weniger als 20 Kilometer Luftlinie um den Standort der LVZ.NRW (Landesverkehrszentrale NRW, Bonner Str. 67, 51379 Leverkusen) liegen. Das Rechenzentrum muss über eine direkte, redundante LWL-Kabelverbindung (Dark Fibre Channel) mit der LVZ.NRW verbunden sein, um die notwendige sichere Erreichbarkeit der internen und externen IT-Systeme der LVZ.NRW jederzeit zu gewährleisten.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
Entgegen der in der Bekanntmachung angegebenen E-Mail Adresse erfolgt die Kommunikation ausschließlich über den Kommunikationsraum der zugehörigen Ausschreibung.Auch die Zuschlagserteilung sowie die Benachrichtigung der Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erfolgt grundsätzlich auf diesem Wege, daher sind alle Bieter gehalten, Benachrichtigungen durch die Vergabeplattform zur Kenntnis zu nehmen und die entsprechende Kommunikation im Projektraum zu lesen.
Hinweise zum Datenschutz entnehmen Sie bitte folgender Internetseite:http://www.strassen.nrw.de/de/datenschutzhinweise.html
Die Prüfung, ob Unterlagen nachgefordert werden können, erfolgt nach den vergaberechtlichen Regelungen.
siehe Eigenerklärung zur Eignung
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe: Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 1,5 Mio. EUR.
Der Auftragnehmer muss in seinem Angebot den Besitz folgender Zertifikate nachweisen:
DIN EN 50600, Verfügbarkeitsklasse 3, Granularitätsniveau 2
ISO/IEC 27001, umfassend gemäß BSI-Grundschutz
KRITIS-Zertifizierung nach dem BSI-Gesetz
ISO 9001
ISAE 3402, Stufe II
Einzureichende Unterlagen:- HVA L-StB 106 - Eigenerklaerung Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / ggf. die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung / ggf. wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen.
30 Tage netto (§ 17 VOL/B) oder abweichend unter Berücksichtigung von Skonto - sofern angeboten
siehe Vergabeunterlagen