Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
Entgegen der in der Bekanntmachung angegebenen E-Mail Adresse erfolgt die Kommunikation ausschließlich über den Kommunikationsraum der zugehörigen Ausschreibung.
Auch die Zuschlagserteilung sowie die Benachrichtigung der Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erfolgt grundsätzlich auf diesem Wege, daher sind alle Bieter gehalten, Benachrichtigungen durch die Vergabeplattform zur Kenntnis zu nehmen und die entsprechende Kommunikation im Projektraum zu lesen.
Hinweise zum Datenschutz entnehmen Sie bitte folgender Internetseite:
http://www.strassen.nrw.de/de/datenschutzhinweise.html
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.