Zulassungsverfahren über die Lieferung von Dienstkleidung an die Justizbedienstent...
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Auftraggeber
JVA Castrop-Rauxel Zentralstelle für das Beschaffungswesen im Justizvollzug
Lerchenstraße
44581
Castrop-Rauxel
Deutschland
+49 23059830
+49 2305983925
zentralebeschaffung@jva-castrop-rauxel.nrw.de
DEA36
Gemeinsame Beschaffung
Kommunikation

https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YDGYYDP/documents

Weitere Auskünfte erteilen/erteilt

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YDGYYDP

Art des Auftraggebers
Haupttätigkeit

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung
Zulassungsverfahren über die Lieferung von Dienstkleidung an die Justizbedienstenten des Landes Nordrhein-Westfalen
2044 -Z28.4

CPV-Code Hauptteil

18110000-3

Art des Auftrags

Kurze Beschreibung

Zulassungsverfahren (Open-House-Verfahren) zur Lieferung von Dienstkleidung für die Justizbediensteten des Landes NRW

Geschätzter Gesamtwert

Haupterfüllungsort

44581
Castrop-Rauxel
DEA

Weitere Erfüllungsorte

Angaben über Varianten/Alternativangebote

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung
18100000-0
18113000-4
18130000-9

Beschreibung der Beschaffung

Für die Ausstattung der Justizvollzugsbediensteten mit Dienstkleidung können potenzielle Bekleidungsanbieter im Rahmen einen Zulassungsverfahren (Open-House-Verfahren)

Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Vergaberechts. Um ein höchstes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.

In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nichtausrechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden.

Ein Kaufvertrag kommt nur unmittelbar zwischen dem zugelassenen Dienstkleidungsunternehmen und den einzelnen Bediensteten zustande. Die Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen ist insoweit nicht Vertragspartner.

Die blaue Dienstbekleidung der Justiz umfasst alle Artikel, die in den Anlagen der technischen Produktbeschreibung sowie Anlage 1 mit AV vom 13.04.2012 (Dienstkleidungsvorschrift für die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen {2044 - IV. 19} - JMBl. NRW S. 91 -) benannt werden. Die technische Produktbeschreibung kann bei der Zentralstelle für das Beschaffungswesen im Justizvollzug bei der JVA Castrop-Rauxel (Zulassungsstelle) angefordert werden. Der zugelassene Dienstkleidungsanbieter verpflichtet sich, diese Bekleidungsstücke unter Beachtung des bestehenden Geschmackmusterschutzes ausschließlich für Justizbedienstete des Landes Nordrhein-Westfalen entsprechend der zur Verfügung gestellten technischen Produktbeschreibungen zu fertigen oder fertigen zu lassen und zu vertreiben. Es können nur Anbieter zugelassen werden, die die sich aus der Anlage ergebende Dienstbekleidungsausstattung vollständig anbieten und sich verpflichten, den Bediensteten ausschließlich die in der AV benannten Bekleidungsstücke als zugelassene Dienstbekleidung anzubieten. Über eventuelle Ergänzungen der Dienstbekleidung entscheidet das Justizministerium. Dieses behält sich gleichfalls Änderungen in den technischen Produktbeschreibungen vor.

Die Leistungsfähigkeit, Bestellannahme, textilgerechte Lagerhaltung aller Kollektionsteile, das Verfügbarkeits- und Retourenmanagement (inkl. Chargenverfolgung bei Reklamationen einschließlich umgehendem Neuversand) sowie Konfektionierung, Kommissionierung und kostenoptimierter Versand sind im Zulassungsverfahren darzulegen bzw. nachzuweisen.

Die Zulassungsstelle bieten allen geeigneten und interessierten Anbietern den jederzeitigen Abschluss bzw. Beitritt zu dieser Vereinbarung während der gesamten definierten Vertragslaufzeit an. Eine Exklusivität ist nicht gegeben, ebenso findet keine Auswahlentscheidung durch die Zulassungsstelle statt.

Mit jedem Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht geführt.

Der Vertrag beginnt mit Erteilung der Zulassung. Die Zulassung wird auf unbestimmte Zeit erteilt. Die Vertragslaufzeit endet ausschließlich durch schriftliche Kündigung. Die Kündigungsfrist beträgt 12 Monate.

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

01.08.2020
31.07.2099

Zuschlagskriterien

Geschätzter Wert

Angaben zu Optionen

Angaben zu elektronischen Katalogen

Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Zusätzliche Angaben

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Verfahren

Beschreibung

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Verwaltungsangaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

31.07.2099 12:00 Uhr

Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Bindefrist des Angebots

23.09.2099

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

03.08.2099 12:00 Uhr

Weitere Angaben

Verschiedenes

Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zusätzliche Angaben

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Deutschland

Einlegung von Rechtsbehelfen

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Deutschland
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