Gefangenenbekleidung für die Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen
In den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen werden folgende Bekleidungsartikel für die Insassen benötigt:
- Arbeitspullover in Form eines gefütterten Sweatshirts (Los 1)- Freizeitpullover in Form einer gefütterten Sweatjacke (Los 2)- Arbeitshemd in Form eines Poloshirts 1/1 Arm sowie Arbeitshemd in Form eines Poloshirts ½ Arm (Los 3).
Zu beliefern sind alle 36 Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Unklarheiten und Fragen zum Verfahren sind ausschließlich über das Vergabeportal zu klären.
Nicht nachgefordert werden die Vertrags- und Vergabeunterlagen sowie das ausgefüllte Preisblatt.
Auf die Ausschlussgründe gem. § 123 und §124 GWB wird verwiesen.
Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen (Vordruck 521 EU)
Beibringung von drei Referenzen über vergleichbare Lieferungen innerhalb der letzten drei Jahre
keine
Arbeitspullover in Form eines Herren-Sweatshirts. Das Sweatshirt sollen die Inhaftierten draußen und in den Arbeitsbetrieben während der Arbeit tragen. Es soll entsprechend robust und langlebig ausfallen.
Freizeitpullover für die Inhaftierten als Teil der alltäglichen Bekleidung. Er soll in Form einer Sweatjacke angeboten werden.
Arbeitshemd in Form eines Polshirts für die Inhaftierten als Arbeitskleidung. Das Poloshirt soll in 2 Ausführungen - kurz sowie lang Arm - angeboten werden. Es soll robust, langlebig und für den Einsatz bei der Arbeit geeignet sein.