Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Medizinischen Dienstleistungen in Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUEen) des Landes NRW, in der Flüchtlinge untergebracht werden. Die Bezirksregierung Arnsberg leitet für die beteiligten Bezirksregierungen Münster und Detmold dieses Verfahren. Vertragspartner des Auftragnehmers wird das Land NRW, vertreten durch die jeweils zuständige Bezirksregierung. Für jede Unterbringungseinrichtung wird jeweils ein Bieter/eine Bietergemeinschaft mit der Durchführung der Dienstleistung beauftragt.
Insgesamt werden drei Lose ausgeschrieben: ZUE Dorsten, Bochumer Str. 55, 45282 Dorsten; ZUE Dortmund West, Sorbenweg 2, 44149 Dortmund; ZUE Lage, Teutoburger-Wald-Straße 105, 32791 Lage.
ZUE Dorsten: keine Verlängerung möglich. ZUE Dortmund West: max. drei Mal um insgesamt bis zu 3 Jahren. ZUE Lage: max. drei Mal um insgesamt bis zu 3 Jahren.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. 2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz NRW unter https://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren, Bekanntmachungs-ID: CXS7YDEY1TB40EUU. 3. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung des Angebotes zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o.g. Vergabeportal abgerufen werden. 4. Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. Daher sind den Vergabeunterlagen weitere Vertragsbedingungen beigefügt, die der Auftragnehmer einzuhalten hat. 5. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen sollen bis zum Ablauf des 06.01.2025 über das o.g. Vergabeportal übersendet werden. 6. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Mindestlohngesetz für den Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft, dessen/deren Angebot in die engere Wahl kommt, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen wird. 7. Bei den Angaben zur Regelbelegung, Vertragsbeginn und Vertragsende handelt es sich um voraussichtliche Werte, die im Laufe des Verfahrens noch geändert werden können.
maximal 3x um insgesamt 3 Jahre (30.06.2031)