Mit Abgabe des Angebots sind von jedem Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen:
(1) Angabe der Anzahl der aktuell bei Ablauf der Angebotsfrist sowie in den letzten drei Kalenderjahren (2021, 2022, 2023) fest angestellten Beschäftigten in der Sicherheits- und Bewachungssparte, aufgegliedert nach Berufsgruppen (Meister für Schutz und Sicherheit, Fachkraft für Schutz und Sicherheit, Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft, Personen mit Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO, sonstige Sicherheitsmitarbeiter, Auszubildende, kaufm. Angestellte, sonstige Angestellte) (Vordruck 4 in den Vergabeunterlagen enthalten).
(2) Darstellung der Referenzen (Vordruck 5 in den Vergabeunterlagen) aus den letzten drei Kalenderjahren (2021, 2022, 2023) oder dem aktuell laufenden Jahr über die Erbringung von vergleichbaren Sicherheitsdienstleistungen in Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern mit Angabe insbesondere
aa) Name des Auftraggebers und Kontaktdaten, Bezeichnung und Standort der Referenz
bb) Angabe des ausführenden Standorts des Bieters/Mitglieds der Bietergemeinschaft
cc) Zeitraum der Leistungserbringung
dd) Kurzbeschreibung des Umfangs der Referenz insbesondere mit folgenden Angaben zu
- Belegung (Anzahl der untergebrachten Personen),
- Art der Unterbringungseinrichtung (z. B. Landesunterkünfte EAE/ZUE, kommunale Unterkünfte),
- erbrachte Leistungen (z. B. Einlasskontrollen, Pfortendienst, Kontroll- und Streifengänge), zur Komplexität des Objekts (z. B. Gebäudestruktur, ein oder mehrere Gebäude, Container, Umzäunung der Anlage, Anzahl der Pforten bzw. Eingänge) und zur Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen (Leistungsbeschreibung),
- Position (z. B. als Auftragnehmer, als Nachunternehmen etc.), in der die Leistung erbracht wurde,
- Name der Sicherheitsdienstleitung (falls gestellt)
(3) Vorlage eines gültigen Zertifikats über ein von einer akkreditierten Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig).
(4) Vorlage der Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes im Sinne des § 34a GewO (Bieter mit Sitz außerhalb Deutschlands haben eine gleichwertige Bescheinigung oder Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes beizufügen.).
Mindestanforderung:
zu (1) Der Bieter muss bei Ablauf der Angebotsfrist über mindestens 40 Beschäftigte, die mindestens über eine der nachfolgenden Qualifikationen aufweist, verfügen: Meister für Schutz und Sicherheit, Fachkraft für Schutz und Sicherheit, geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO (oder gleichwertiger Abschluss).
Der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen Nachweise hierzu zu verlangen.
Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass die Mitglieder zusammen über die genannte Anzahl an Beschäftigten mit der genannten Qualifikation verfügen.
Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass das im Auftragsfall eingesetzte Personal nicht nur entsprechend den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung qualifiziert, sondern auch von der zuständigen Stelle vor Leistungsaufnahme freigegeben sein muss. Nähere Informationen enthält die Leistungsbeschreibung. Bei Angebotsabgabe muss das Personal noch nicht freigegeben sein.
zu (2) Der Bieter muss über mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren (2021, 2022, 2023) oder dem aktuell laufenden Jahr über die Erbringung von vergleichbaren Sicherheitsdienstleistungen in Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern verfügen (Mindestanforderung). Die Vergleichbarkeit der erbrachten Sicherheitsdienstleistungen setzt voraus, dass der Bieter dort hauptverantwortlich die Sicherheitsdienstleistungen seit/für mindestens 6 Monaten (zum Zeitpunkt Ablauf der Angebotsfrist) organisiert(e) und erbringt/erbrachte (kein Nachunternehmen eines anderen Sicherheitsdienstleisters) und richtet sich nach der Anzahl der in der jeweiligen Referenzeinrichtung untergebrachten Personen:
Bzgl. der NU Dortmund Ost mit einer Regelbelegung von 350 Bewohnern werden Referenzobjekte mit einer Belegungszahl von mindestens 300 Personen als vergleichbar angesehen.
Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die geforderte Anzahl an Referenzobjekten oder die Mitglieder in der Summe über die geforderte Anzahl an Referenzobjekten verfügt.
zu (3) Vorlage eines gültigen Zertifikats über ein von einer akkreditierten Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig. Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft muss für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft ein entsprechendes Zertifikat vorgelegt werden. Sofern der Einsatz eines Nachunternehmens geplant ist, muss auch das Nachunternehmen ein entsprechendes Zertifikat vorgelegen.
zu (4) Vorlage einer gültigen Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes im Sinne des § 34a GewO (Bieter mit Sitz außerhalb Deutschlands haben eine gleichwertige Bescheinigung oder Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes beizufügen.).