Mit dem Teilnahmeantrag sind von jedem Bewerber oder jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen / Unterlagen vorzulegen:
(1) Benennung von Referenzen (Vordruck 4 in Vergabeunterlagen) aus den letzten fünf Jahren (seit 2019) über die Erbringung von zum vorliegenden Auftrag vergleichbaren Leistungen zur Verpflegung, insbesondere mit den folgenden Angaben:
aa) Name des Auftraggebers und Kontaktdaten, Bezeichnung und Art der Verpflegungsdienstleistung (Referenz)
bb) Name des ausführenden Standorts des Bewerbers / Mitglieds der Bewerbergemeinschaft
cc) Zeitraum der Leistungserbringung
dd) Kurzbeschreibung des Umfangs der Referenz
Zu den in den Formblättern geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen, Nachweise oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der im Formblatt gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Frist für die Einreichung des Teilnahmeantrags zu geben.
Mindestanforderung:
zu (1) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss über mindestens 2 Referenzen aus den letzten fünf Jahren (seit 2019) über die Erbringung von zum vorliegenden Auftrag vergleichbaren Leistungen zur Verpflegung verfügen (Mindestanforderung). Die Vergleichbarkeit der im Referenzprojekt erbrachten Leistungen setzt jeweils die folgenden Punkte voraus:
a) Cateringleistungen in Form von Warmspeiseversorgung (Mittagessen oder warmes Abendessen). Eine reine Lieferleistung der Mahlzeiten ist möglich.
b) Der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft organisiert(e) und erbringt/erbrachte die Leistungen seit/für mindestens 6 Monate(n) zum Ablauf der Teilnahmefrist, wobei unschädlich ist, dass der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft selbst Lieferanten und / oder Nachunternehmen einsetzt. Nicht gefordert ist, dass der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft selbst direkter Auftragnehmer des eigentlichen Auftraggebers war.
c) Zur Vergleichbarkeit hinsichtlich des Umfangs:
- bzgl. der Lose mit einer Regelbelegungszahl bis 300 Personen werden
Referenzobjekte mit einer Regelbelegungszahl von mind. 150 Personen als vergleichbar
angesehen.
- bzgl. der Lose mit einer Regelbelegungszahl ab 301 und bis 600 Personen werden
Referenzobjekte mit einer Regelbelegungszahl von mind. 250 Personen als vergleichbar
angesehen.
- bzgl. der Lose mit einer Regelbelegungszahl ab 601 Personen und bis 1.000
Personen werden Referenzobjekte mit einer Regelbelegungszahl von mindestens 300
Personen als vergleichbar angesehen.
- bzgl. der Lose mit einer Regelbelegungszahl ab 1.001 Personen werden
Referenzobjekte mit einer Regelbelegungszahl von mindestens 500 Personen als
vergleichbar angesehen.
Es ist nicht möglich, die Regelbelegungsanzahl verschiedener Institutionen bei den Referenzen zu addieren, um somit die geforderte Anzahl von Regelbelegungsplätzen nachzuweisen.
Im Falle der Beteiligung einer Bewerbergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die geforderte Anzahl an Referenzobjekten verfügt oder die Mitglieder in der Summe über die geforderte Anzahl an Referenzobjekten verfügen.