Unterhaltsreinigung Kreisstellen Düren und Lindlar
Ziel der Vergabe ist es, einen Vertragspartner für die in dieser Leistungsbeschreibung definierteTätigkeit zu finden.
Erfüllungsorte der Liegenschaften:Los 1: Kreisstelle Aachen, Düren, Euskirchen in Düren, Rütger-von-Scheven-Straße 44, 52349 Düren
Los 2: Kreisstelle Oberbergischer Kreis, Rheinisch Bergischer Kreis Mettmann in Lindlar, Bahnhofstr 9, 51789 Lindlar
Details sind der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Es besteht eine dreimalige Verlängerungsoption seitens des AG von jeweils 12 Monaten. Diese Verlängerungsoption muss schriftlich 4 Monate vor Ablauf mitgeteilt werden.
Der Vertrag läuft bis 2026. Auf die dreimalige Verlängerungsoption sei an dieser Stelle gesondert hingewiesen. Entsprechend kann der voraussichtliche Zeitpunkt einer weiteren Bekanntmachung in den Jahren zwischen 2026 und 2029 liegen.
Die Sammlung von Abfällen erfolgt getrennt nach Materialien in den entsprechenden Behälternvor Ort. Die jeweils gültige Abfallsatzung ist zwingend zu beachten. Für die Reinigung sind grundsätzlich umwelt- und gesundheitsverträgliche Reinigungsmittel zuverwenden. Der AN setzt ausschließlich Produkte ein, die ein EU-Umweltzeichen (z.B. Euro-Blumeoder gleichwertige Art) vorweisen können. Ohne Einwilligung des AG darf während derAuftragsdurchführung kein Reinigungsmittel eingesetzt werden, dass diese Anforderungen nicht erfüllt. Der AN verpflichtet sich, nur Maschinen einzusetzen, die einen niedrigen Verbrauch an Reinigungsmitteln und Energie aufweisen. Es müssen Regulier- bzw. Dosiereinrichtungen bezüglich Energie und Reinigungsmittel vorhanden sein. Soweit möglich, sind Reinigungsmittel in Mehrzweckkanistern und Nachfüllpackungen vorzuhalten. Reinigungsmittel, die als Konzentrate erhältlich sind, sind zu bevorzugen. Grundsätzlich verpflichtet sich der AN so wenig Plastikmüll wienotwendig zu produzieren.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 1. GWB).Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 2 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 3 GWB).Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 III Nr. 4 GWB).
Elektronische Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de einzureichen.
Das Hochladen, die Verschlüsselung und die Weiterleitung des Teilnahmeantrags/Angebotes erfolgt ausschließlich mit dem vom Vergabemarktplatz NRW zur Verfügung gestellten Bietertool. Weitere Informationen zu den Signaturen, zum Bietertool und zum technischen Betrieb stehen Ihnen unter www.vergabe.nrw.de im Bereich Wirtschaft/Einkauf NRW/Vergabemarktplatz und insbesondere unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ zur Verfügung.
Auf das Formular 312_322 in den Vergabeunterlagen wird hingewiesen.
Nicht fristgerecht nachgereichte und nachgeforderte Unterlagen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 und 3 GWB
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 9a, b und c GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
- Kopie der Bescheinigung des Finanzamtes über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Kopie der Bescheinigung der Krankenkasse, bei der die größte Zahl der versicherungspflichtigen Mitarbeiter versichert ist, über die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge
- Kopie der Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung
- Kopie der Bescheinigung der Minijobzentrale über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge für geringfügig Beschäftigte (muss nur vorgelegt werden, wenn der Einsatz solcher Kräfte in der Kalkulation vorgesehen ist)
-Nachweis über bestehende Versicherungen in folgender Höhe oder die Erklärung des beabsichtigten Abschlusses einer Haftpflichtversicherung, der dann vorZuschlagserteilung nach Aufforderung durch den Auftraggeber mit einer Fristsetzung von max. 10 Kalendertagen durch eine Bestätigung der Versicherung oder eine Kopie der Originalversicherungspolice nachgewiesen wird.Die Mindest-Deckungssumme beträgt pauschal: 6.750.000 Euroa) Personenschädenb) Sachschädenc) Vermögensschädend) Bearbeitungsschädene) Schlüsselverlust (Neuwertklausel)Sofern in der jeweiligen Bescheinigung eine Gültigkeitsdauer angegeben ist, muss diese mindestens bis zum Tag der Angebotsöffnung gelten
Einzureichende Unterlagen:- 521 EU: Eigenerklärung Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 534b - EU Erklärung Eignungsleihe Haftung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 531 EU - Bewerber Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 533a EU - Informationen Unteraufträge bei Angebotsabgabe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 533b EU - Nachweis Unterauftragnehmer (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 534a EU - Erklärung Eignungsleihe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eine Kopie der Handwerkskarte oder der Bescheinigung der Handwerkskammer über die Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke
- sämtliche mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen können dem Formular 325 entnommen werden
Auf Grund der spezifischen Nutzung in den verschiedenen Arbeitsbereichen darf der AN nur Mitarbeiter einsetzen, die der deutschen Sprache, Sprachzertifikat A2 oder höher, mächtig sind und dementsprechend aushängende Sicherheitsanweisungen bzw. Betriebsanweisungen lesen können.