Vertrag über die Abholung ggf. Frankierung, Beförderung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen der Justizbehörden im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln
Für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsanstalten und Aus- und Fortbildungseinrichtungen der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, welche sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln befinden ist ein Vertrag über die Abholung, ggf. erforderliche Frankierung, Beförderung und bundesweite Zustellung von Postzustellungsaufträgen abzuschliessen. Der Vertrag soll mit Wirkung vom 01.02.2025 für die Dauer von zunächst zwei Jahren (mit Verlängerungsoption) geschlossen werden.
siehe Leistungsbeschreibung
siehe Formular 325