Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von Neureifen für Kraftfahrzeuge und Motorräder der Polizei NRW beim Polizeipräsidium Bonn. Aufgrund der besonderen Belastung der Dienstkraftfahrzeuge der Polizei dürfen ausschließlich Premiumreifen in Erstausrüsterqualität geliefert werden. Produktions- und Auslieferdatum dürfen nicht mehr als ein Jahr auseinanderliegen. Runderneuerte Reifen sind unzulässig.
Die Autoreifen müssen gem. Europäischer Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung mit dem EU-Label mindestens der Klasse C für die Bewertungskriterien Kraftstoffeffizienz und Nasshaftung sowie Klasse B für das Bewertungskriterium Externes Rollgeräusch ausgezeichnet sein. Die Kennzeichnung mit dem Alpine-Symbol (Bergkulisse mit Schneeflocke) bestätigt die Erfüllung der Mindestanforderungen an Reifen für winterliche Straßen, die entsprechend der UNECE-R 117 definiert sind. Das Alpine-Symbol muss auch auf der Reifenseitenwand eingeprägt sein.
Es werden aus verschiedenen Gründen - u.a. , höhere Sicherheit durch bestmögliche Fahreigenschaften bei einheitlichen Reifen, höhere Sicherheit durch immer gleiches Fahrverhalten - die Reifen der Marken beschafft, die bei Auslieferung der Fahrzeuge montiert sind bzw. beiliegen. Daher werden für die Fahrzeuge ausschließlich Reifen von drei Herstellern (s. Preisblatt) beschafft.Der voraussichtliche Reifenbedarf des PP Bonn pro Jahr für Kraftfahrzeuge zwischen 400 und 600 Reifen und für Motorräder bei ca. 40 Reifen liegen. Als Höchstmenge für die gesamte Vertragslaufzeit liegt bei 3100 Reifen.Die Ausschreibung wird in drei Lose aufgeteilt. Jedes Los steht für die Lieferung von Kraftfahrzeugreifen/Motorradreifen eines der drei Marken-Reifenhersteller Continental, Michelin und Goodyear. Die Bewertung erfolgt anhand nachfolgender Kriterien:- Wertungspunkte Rabattsatz auf Kalkulationsbasispreis (KB)-Listen für Lieferung neuer Reifen: 70%- Wertungspunkte zusätzlicher Mengenrabatt: 30%Zuschlagskriterium ist die Gesamtzahl der erreichten Wertungspunkte. Zur Ermittlung der Wertungspunkte werden für die gewährten Rabattsätze (Prozentpunkte) jeweils Wertungspunkte vergeben. Hierbei wird jeder Prozentpunkt als Wertungspunkt betrachtet.Beispiel: Ein Rabattsatz von 15,00 % entspricht 15 Wertungspunkten, ein Rabattsatz von 15,50 % entspricht 15,50 Wertungspunkten. Die Wertungspunkte werden entsprechend ihrer jeweiligen Gewichtung zu einer Summe aufaddiert, die dann über die Rangfolge entscheidet; Beispiel: 15,0 Wertungspunkte x 70% Gewichtung + 35 Wertungspunkte x 30% Gewichtung) Sollte der Mengenrabatt mit Null angegeben werden, führt dies nicht zum Ausschluss des Angebotes.Das Angebot mit der höchsten Summe aus den addierten Wertungspunkten der beiden Kategorien (Rabatt auf die KB-Liste, zusätzlicher Mengenrabatt auf die Preise der KB-Liste) erhält den Zuschlag. Sollten mehrere Bieter nach Auswertung der Angebote auf die gleiche Anzahl von Wertungspunkten kommen und den Zuschlag erhalten können, so entscheiden das Eingangsdatum und die Uhrzeit des elektronischen Angebots auf dem Vergabeportal. Das Angebot mit dem frühesten Eingangszeitpunkt erhält in diesem Fall den Zuschlag.
2029
Zur Leistungsbeschreibung, den Vergabeunterlagen oder zum Verfahren sind nur schriftliche Rückfragen über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW (VMP) unter www.evergabe.nrw.de zugelassen. Die Antworten sowie ggf. weitere Informationen werden schriftlich, zeitgleich und anonymisiert im Kommunikationsbereich des VMP eingestellt. Alle Fragen inkl. der Antworten werden grundsätzlich Bestandteil der Leistungsbeschreibung.
Fehlende Unterlagen werden mit kurzer, aber angemessener Frist nachgefordert.
Es erfolgt ggf. eine Prüfung gem. § 124 GWBFakultative Ausschlussgründe
§ 123 GWBZwingende Ausschlussgründe
Bescheinigung über die aktuelle Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. sonstige Erlaubnis zur Berufsausübung
- Bescheinigung über die aktuelle Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. sonstige Erlaubnis zur Berufsausübung.
Für jeden Leistungsabruf ist innerhalb von 14 Tagen eine Rechnung auszufertigen.
Die Einzelrechnung muss mindestens folgende Angaben enthalten - Auftragsdatum, - Datum der Lieferung und Anzahl der Reifen, - Nettopreis lt. KB-Listen, gewährter Rabatt, tatsächlich berechneter Kaufpreis- gesonderte Aufführung der gültigen Mehrwertsteuer.
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit Formular 521 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU Formular 523 EU : Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022- Bescheinigung über die aktuelle Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. sonstige Erlaubnis zur Berufsausübung-Eigenerklärung zur Reifenkennzeichnung : Klassifizierung gemäß der Europäischen Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung mit dem EU-Label - mindestens Klasse C für das Bewertungskriterium "Kraftstoffeffizienz" und- mindestens Klasse C für das Bewertungskriterium "Nasshaftung" sowie - mindestens Klasse B für das Bewertungskriterium "Externes Rollgeräusch"Winter- und Ganzjahresreifen entsprechen der in der UNECE-R 117 definierten Mindestanforderung an Reifen für winterliche Straßen und die Kennzeichnung mit dem Alpine-Symbol (Bergkulisse mit Schneeflocke) tragen.