Die Leistung beinhaltet das fachgerechte Erstellen von vier verschiedenen Kfz-Sachverständigengutachten im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Bonn.
Fachlos 1: Erstellung von Schadengutachten für ZA32KfzUntersuchung von polizeieigenen Fahrzeugen und deren Schäden zur Feststellung des Reparaturumfangs und der Reparaturkosten ein-schließlich Wertbetrachtungen mit Dokumentation in einem Schaden-gutachten. Dies umfasst auch Reparaturbestätigungen nach erfolgten Reparaturen sowie verbindliche Restwertermittlungen bei Totalschäden.
Fachlos 2: Erstellung von Wertgutachten für ZA13Untersuchung von sichergestellten oder beschlagnahmten polizei-fremden Fahrzeugen zur Feststellung des Fahrzeugwerts für den Verkauf in einem Wertgutachten.
2028
Zur Leistungsbeschreibung, den Vergabeunterlagen oder zum Verfahren sind nur schriftliche Rückfragen über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW (VMP) unter www.evergabe.nrw.de zugelassen. Die Antworten sowie ggf. weitere Informationen werden schriftlich, zeitgleich und anonymisiert im Kommunikationsbereich des VMP eingestellt. Alle Fragen inkl. der Antworten werden grundsätzlich Bestandteil der Leistungsbeschreibung.
Fehlende Unterlagen werden mit kurzer, aber angemessener Frist nachgefordert.
Wahlweise ist mindestens ein Nachweis über die Qualifikation für die Auftragsausführung zu erbringen:- Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kfz-Schäden und -bewertung- Zertifizierte Sachverständiger für Kfz-Schäden und -bewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024- Diplom-Ingenieur der Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ etc.)
Für jeden Abruf ist innerhalb von 30 Tagen eine Einzelrechnung zu erstellen. Die Leistungen werden zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Umsatzsteuer vergütet. Soweit der Auftragnehmer Skonto gewährt, wird dieses zum Abzug gebracht, wenn die Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eingang einer prüffähigen Rechnung erfolgt. Ansonsten beträgt das Zahlungsziel regelmäßig 30 Kalendertage.
Einzureichende Unterlagen:- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit Formular 521 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Nachweis über die Qualifikation (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Wahlweise ist mindestens ein Nachweis über die Qualifikation für die Auftragsausführung zu erbringen: - Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständige für Kfz-Schäden und -bewertung - Zertifizierter Sachverständiger für Kfz-Schäden und -bewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 - Diplom-Ingenieur der Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ etc.) - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU Formular 523 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022