Die Vergabeunterlagen können kostenfrei unter www.evergabe.nrw.de abgerufen werden, die Vergabeunterlagen werden nicht anderweitig versandt.
Bitte stellen Sie alle Fragen zum Verfahren oder zur Leistungsbeschreibung ausschließlich über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabeportals NRW (www.evergabe.nrw.de). Die Antworten zu eingehenden Fragen werden ebenfalls über dieses Portal allen Bietern zur Verfügung gestellt. Der Fragesteller bleibt hierbei selbstverständlich anonym.
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Bietertool des Vergabeportal NRW (www.evergabe.nrw.de) einzureichen. Angebote, die auf anderen Wegen (per Briefpost, Fax, E-Mail oder den Kommunikationsbereich des Vergabeportals) eingereicht werden, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Weitere Informationen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes und/oder des Bietertools finden Sie auf den Seiten des Vergabeportals im Bereich Wirtschaft/Einkauf NRW/Vergabemarktplatz und insbesondere unter https://support.cosinex.de/unternehmen/.
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten soll, bestimmt sich anhand der nachstehenden
Zuschlagskriterien mit folgender Gewichtung:
1. Honorar: 20 %
2. Qualifikation und Erfahrung der zuständigen Projektleitung und Stellvertretung
bezüglich der Steuerungen nach AHO: 20 %
3. Besetzung des Projektteams: 10 %
4. Herangehensweise an die zu erfüllende Aufgabe bezüglich der Phase 0 - Bedarfsermitt-lung und Projektziele: 20 %
5. Herangehensweise an die zu erfüllende Aufgabe bezüglich der Termin- und
Kosteneinhaltung anhand eines Konzeptes mit Benennung von
Optimierungsmöglichkeiten: 15 %
6. Herangehensweise an die zu erfüllende Aufgabe bezüglich der Qualitätskontrolle
der Planungen von Objektplanung und TGA anhand eines Konzeptes mit
Benennung von Optimierungsmöglichkeiten: 15%
Für jedes der vorgenannten Zuschlagskriterien werden bis 6 Punkte vergeben. Die
Gesamtpunktzahl wird unter Berücksichtigung der Gewichtung ermittelt.
Hinweis - Wettbewerbsregister
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 S. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einholen.
Der Vertrag enthält eine Bonusvereinbarung.