Die Bietereignung wird anhand der folgenden Kriterien gewertet:
Mindestanforderung: Der Bewerber weist in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens einen Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von 1,0 Mio. Euro auf. Der Bieter muss diesen Umsatz auf Nachfrage der Vergabestelle durch entsprechende Referenzen nachweisen.
1. Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (25%):
Gemäß Anlage 2 Referenzformular/ 2a Wertungskriterien Teilnahmewettbewerb
Es kann eine maximale Punktzahl von 25 Punkten erreicht werden, Abstufung erfolgt gemäß Anlage 2a.
2.Qualität der Referenzen (50%): Gemäß Anlage 2 und Anlage 2a:
Der Bewerber weist in den letzten höchstens drei Jahren mindestens drei geeignete vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach.
Vergleichbare Leistungen umfassen die Entwicklung und Implementierung einer Interoperabilitätsplattform (IOP), die den reibungslosen Datenaustausch zwischen verschiedenen klinischen Systemen in Universitätskliniken oder Krankenhäusern ermöglicht.
Über die drei Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:
-Mindestens eine Referenz bezieht sich auf die Lösungsimplementierung oder
Entwicklung bei einem Maximalversorger oder Universitätsklinikum.
-Mindestens eine Referenz betrifft ein Krankenhaus, das ORBIS als führendes
KIS/KAS nutzt.
-Mindestens eine Referenz bezieht sich auf ein Krankenhaus, das eine
Interoperabilitätsplattformlösung mit
mindestens drei der folgenden Komponenten umgesetzt hat:
- MPI
- Repository (IHE)
- Registry (IHE)
- IHE XDS.b
- APPC oder BPPC
- FHIR-Server
- CDR / openEHR
-Alle Referenzen kommen aus dem DACH Raum.
Es können maximal 50 Wertungspunkte in diesem Kriterium erreicht werden. Dies entspricht einer Gewichtung von 50 %. Das Auswahlkriterium bewertet die Qualität der Referenzen. Dabei werden max. 3 Referenzen oder laufende Projekte gemäß den Anforderungen in "Anlage 2_F4_Referenzformular_FHIR" in die Wertung einbezogen. Die Punkte für die Referenzen werden addiert und ergeben eine Gesamtpunktzahl (max. 30 Punkte). Die Wertung ergibt sich aus der angefügten Formel.
Der Teilnahmeantrag, welcher die höchste Gesamtpunktzahl (max. 30) erzielt, erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunktzahl (50 Punkte). Alle übrigen Angebote erhalten im Verhältnis weniger Punkte (inverser Dreisatz). Damit gilt folgende Formel:
P= [Paktuell ./. Pbest]*Pmax
3. Mitarbeiterzahlen: (25%): Gemäß Anlage 2a: Es können maximal 25 Punkte erreicht werden. Die Abstufung erfolgt gemäß Anlage 2a.
-Nachweis nach ISO 27001 (Informationssicherheit, Cybersicherheit und Datenschutz - Informationssicherheitsmanagementsysteme) oder vergleichbar durch Eigenerklärung des Bieters
-Nachweis nach ISO 13485 (Norm für Qualitätsmanagementsysteme im Bereich Medizinprodukte) oder vergleichbar durch Eigenerklärung des Bieters
-Eigenerklärung zur Bereitschaft zum Abschluss eines EVB-IT-Vertrags
-Eigenerklärung zur Bereitschaft zum Abschluss eines AV-Vertrags (siehe Anlage AVV)