Die Kriterien einer nachhaltigen Wirtschaft, ökologische und soziale Belange und ökonomische Ansprüche sollen ebenso, wie eine umweltschonende Produktion berücksichtigt werden. Innerhalb des gesamten Baus dürfen nicht verwendet werden: · asbesthaltige Baustoffe, · unter Einsatz von Fluorchlorkohlenwasserstoff (FCKW, HFCKW, CFC, HFA, FCK) hergestellte Baustoffe, insbesondere Schaumdämmplatten und Ortschäume, · Bauteile aus Tropenhölzern, es sei denn, die Herkunft der Hölzer aus geordneter Plantagen- oder Forstwirtschaft wird eindeutig nachgewiesen. Umweltbezogene Herstellerangaben bzw. Anbietererklärungen und Umweltkennzeichnungen von Produkten gelten nur, wenn sie nach ISO 14020, und darin mind. gemäß Typ I nach EN ISO 14024 erfolgt sind.