Ausschreibung zur "Vergabe der Spülleistungen im Personalrestaurant und der de-zentralen Spüldienstleistungen für das Universitätsklinikum Aachen" in zwei Losen
Die Erbringung der Spülleistungen im Personalrestaurant und dezentralen Spüldienst-leistungen sind bereits zum heutigen Zeitpunkt an einen externen Dienstleistungspartner vergeben.Die o.g. Dienstleistungen in der Uniklinik RWTH Aachen AöR, nachfolgend UKA genannt, sollen durch geeignete Dienstleistungsunternehmen erbracht werden.Im Detail werden die nachfolgend aufgeführten Dienstleistungen ausgeschrieben:
Los 1Ort: PersonalrestaurantSpülarbeiten im Personalrestaurant (Mensa), Standort Hauptgebäude
Los 2Ort: StationenDezentrale Spüldienstleistungen auf den Stationen
Die zu anzubietenden Leistungen können in der "Anlage 1.I Preisblatt Los I Spüld UKA_250109.xlsx und/oder Anlage 1.II Preisblatt Los II Spüld UKA_250109.xlsx" entsprechend bewertet werden.
Ziel der Vergabe ist es, Dienstleistungspartner zu finden, die in der Lage sind, die qualitativen Anforderungen des UKA kombiniert mit den maximal möglichen wirtschaftlichen Effekten zu erfüllen. Die Leistungserbringung wird hierbei in Form von Service-Level-Agreement (SLA) definiert. In den SLA wird das Ergebnis bzw. der zu prüfende Leistungsinhalt konkret beschrieben. Auf Basis der SLA und eines transparent zu gestaltenden Kontrollsystems werden die Ergebnisse geprüft und bewertet. Die Abweichungen werden anhand ihrer Bedeutung gewichtet und in einem Punktesystem so erfasst, dass gravierende Abweichungen von der vereinbarten Leistung (vereinbarte Leistung = 100%) zu einem anteiligen Rechnungsabschlag (ausgenommen des Investitionsanteils) führen.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB)
Wertungsmatrix:Preis 55%Gesamtpreis p.a. netto geht zu 55% in die Wertung ein. Die maximale Punktzahl (100 Pt.) erhält der Bieter mit dem niedrigsten Angebotswert. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis zur prozentualen Wertabweichung geringer bewertet und dann gewichtet (55%). .Qualitätskriterien 45% Anzahl an Jahres-Produktivstunden geht zu 45% in die Wertung ein. Die maximale Punktzahl (100 Pt.) erhält der Bieter mit den höchsten Jahres-Produktivstunden. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis zur prozentualen Wertabweichung geringer bewertet und dann gewichtet (45%)..Beachten Sie zur Bewertung auch "Anlage 6 Bewertungsschema_UKA_BSP.pdf"
Im Sinne der vom UKA geforderten Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit haben alle vom erfolgreichen Bieter eingesetzten Reinigungsgeräte-, -Techniken und -Stoffe den Vorgaben des WRMG (Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln vom 29. April 2007) zu entsprechen..Für die eingesetzten Produkte sind vom AN die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter für gefährliche Stoffe und Zubereitung gemäß EG-Richtlinie 91/155 EWG anzufordern, zu beachten und vorzuhalten.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablaufder in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablaufder Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangensind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.*Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB)*Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen.
Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenndas Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund:§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1:§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wennder öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenndas Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB:§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:den §§ 232 232?a Abs. 1-5, den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenndas Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn-das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.-das Unternehmen
a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
Einzureichende Unterlagen: - Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung, die die Risiken der in "Anlage 3 erg. Vertragsbedingungen" genannten Versicherungssummen abdecktoder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend)..ACHTUNG!Bitte beachten Sie die dringend die in "Anlage 3 erg. Vertragsbedingungen" genannten Versicherungssummen und reichen Sie nur GÜLTIGE Unterlagen ein, welche nicht älter als ein Jahr sind und die geforderten Werte ausweisen!
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen, die nachfolgende Risiken mit den genannten Versicherungssummen abdeckt:Personenschäden: 5.000.000 EUR pauschalSachschäden 5.000.000 EUR pauschalVermögensschäden 1.000.000 EUR pauschalIm Rahmen der Pauschalversicherungen:Abhandenkommen fremder Schlüssel/ Transponder 250.000 EURDie Haftung umfasst bei Verlust, eines dem Auftragnehmer oder seinen Mitarbeitern ausgehändigten Gruppenschlüssels, auch den Ersatz der entsprechenden Schließanlage.Die Deckungssummen müssen für Versicherungsfälle jeweils zweifach maximiert pro Kalenderjahr zur Verfügung stehen.
Einzureichende Unterlagen: - Konzept zur Personalführung und -betreuung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Erläuterung Qualitätsmanagementkonzept (vgl. Ziff. 4.5 Vergabeunterlagen SpülT UKA 2024-0622-AJ-2) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erläuterung Qualitätsmanagementkonzept (vgl. Ziff. 4.5 Vergabeunterlagen SpülT UKA 2024-0622-AJ-2)- Unternehmensdarstellung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): z.B. Kurzportrait des Unternehmens inkl. wesentlicher Eckdaten des Unternehmens der letzten drei Jahre (z.B. Gründungsdaten, Anzahl Mitarbeiter, Anzahl Niederlassungen, Umsatzzahlen etc.)]- Konzept zur Kundenbetreuung (vgl. Ziff.4.4 der Verdingungsunterlagen SpülT UKA 2024-0622-AJ-2) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen: - 521 EU - Eigenerklärungen Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen- Eigenerklärung Eignung (124) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen nach Vordruck 124
Einzureichende Unterlagen: - VgV - Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Referenzliste über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Nachzuweisen ist mindestens eine Referenz über vergleichbare Spüldienstleistungen,.Mindestanforderung: Eine Referenz über vergleichbare Spüldienstleitungen..- Zertifizierung DIN EN ISO 14001 ff oder vergleichbare (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)- Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder vergleichbare (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)- Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden sind.
Es finden die Regelungen der VOL/B Anwendung, soweit sich aus den, in den Vergabeunterlagen beigefügten, Vertragsbedingungen keine Abweichungen ergeben.
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter
Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung_5. Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU) 2022_576 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. des 5. Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU) 2022_576 nicht vorliegen- 522 EU - Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Die Erbringung der Spülleistungen im Personalrestaurant und dezentralen Spüldienst-leistungen sind bereits zum heutigen Zeitpunkt an einen externen Dienstleistungspartner vergeben.Die o.g. Dienstleistungen in der Uniklinik RWTH Aachen AöR, nachfolgend UKA genannt, sollen durch geeignete Dienstleistungsunternehmen erbracht werden.Im Los 1 wird die folgende Leistung vergeben:
Ort: PersonalrestaurantSpülarbeiten im Personalrestaurant (Mensa), Standort Hauptgebäude.Die zu anzubietenden Leistungen können der "Anlage 1.I Preisblatt Los I Spüld UKA_250109.xlsx" entnommen und bewertet werden..Ziel der Vergabe ist es, Dienstleistungspartner zu finden, die in der Lage sind, die qualitativen Anforderungen des UKA kombiniert mit den maximal möglichen wirtschaftlichen Effekten zu erfüllen. Die Leistungserbringung wird hierbei in Form von Service-Level-Agreement (SLA) definiert. In den SLA wird das Ergebnis bzw. der zu prüfende Leistungsinhalt konkret beschrieben. Auf Basis der SLA und eines transparent zu ge-staltenden Kontrollsystems werden die Ergebnisse geprüft und bewertet..Im Personalrestaurant ist das Besteck und Geschirr von ca. 1.300 Gästen und diverse Küchen- Kleinteile die täglich von Montag bis Freitag anfallen, ausgenommen Wochenfeiertage, zu reinigen. Angaben zu Art und Mengen sind der "Anlage 8a Spülgut Personalrestaurant" zu entnehmen.Hier werden die zu spülenden Teile über das Zuführband und andere Transportgeräte in den Bereich der Spülküche geleitet. Die Zuführung von Reiniger- u. Klarspülmittel für die Spülanlagen erfolgt über eine automatische Dosiereinrichtung der Fa. Ecolab deren Kosten der Auftraggeber trägt.Vor Eingabe des Spülgutes in die Spülstraßen sind Lebensmittelreste, Müll und sonstige nicht zu spülende Bestandteile (Flaschen) abzunehmen und in die hierfür vorgesehenen Behältnissen einzusortieren bzw. abzuwerfen. Das so vorbereitetet Spülgut ist fachgerecht in die Spülstraßen einzusortieren. Auf die Vermeidung von Spülgutbeschädigung oder Geschirrbruch bzw. Besteckschwund durch fehlerhaften Abwurf ist zu achten. Im Personalrestaurant werden die Menüteller automatisiert abgestapelt. Das weitere Spülgut ist per Hand sauber, trocken und sortenrein in die dafür vorgesehenen Spender, Regalwagen und sonstigen Bevorratungsbehälter von einer Person einzubringen. Alle Geschirrspender und Stapler sind seitens des Auftragnehmers sowohl von außen als auch von innen und unten sauber zu halten. Gläser und Spülgut, welche nicht in den Bandspülstrassen gespült werden können, sind in der Korbdurchlaufmaschine zu reinigen und fachgerecht in die vorgesehenen Ablagemöglichkeiten einzubringen.
Ort: PersonalrestaurantSpülarbeiten im Personalrestaurant (Mensa), Standort Hauptgebäude
Die Erbringung der Spülleistungen im Personalrestaurant und dezentralen Spüldienst-leistungen sind bereits zum heutigen Zeitpunkt an einen externen Dienstleistungspartner vergeben.Die o.g. Dienstleistungen in der Uniklinik RWTH Aachen AöR, nachfolgend UKA genannt, sollen durch geeignete Dienstleistungsunternehmen erbracht werden.Im Los 2 wird die folgende Leistung vergeben:
Ort: StationenDezentrale Spüldienstleistungen auf den Stationen.Die zu anzubietenden Leistungen können der "Anlage 1.II Preisblatt Los II Spüld UKA_250109.xlsx" entnommen und bewertet werden..Ziel der Vergabe ist es, Dienstleistungspartner zu finden, die in der Lage sind, die qualitativen Anforderungen des UKA kombiniert mit den maximal möglichen wirtschaftlichen Effekten zu erfüllen. Die Leistungserbringung wird hierbei in Form von Service-Level-Agreement (SLA) definiert. In den SLA wird das Ergebnis bzw. der zu prüfende Leistungsinhalt konkret beschrieben. Auf Basis der SLA und eines transparent zu ge-staltenden Kontrollsystems werden die Ergebnisse geprüft und bewertet..Die Spüldienstleistungen auf den Stationen umfassen das Spülen aller Besteckteile (Messer, Gabel, Löffel u. Kaffeelöffel), der Kaffeebecher und Trinkgläser von ca. 800 -900 Patienten zu jeder Tagesteilmahlzeit. Die Leistungsorte sind zurzeit auf 42 Fachkliniken auf 6 Ebenen im Pflege- und den Intensivbereich verteilt. Eine konkrete Übersicht der Leistungsorte innerhalb des UKA, inklusive der Leistungsvolumina, befindet sich in der Anlage 4 "Stationsübersicht".
Ort: StationenDezentrale Spüldienstleistungen auf den Stationen.Die zu anzubietenden Leistungen können der "Anlage 1.II Preisblatt Los II Spüld UKA_250109.xlsx" entnommen und bewertet werden.