Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Wartung und Instandsetzung von Klima-Split- und Umluftkühlgeräten des Universitätsklinikums Münster (UKM).Das UKM beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrags mit einem Unternehmen über eine Laufzeit von vier Jahren. Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit Zuschlagserteilung und Abschluss des Vergabeverfahrens.Zur Orientierung und für die Angebotskalkulation werden im Folgenden die vom UKM geschätzten Abrufmengen bzw. Auftragsvolumen genannt. Hierbei handelt es sich um Schätzungen der jeweiligen Abrufmengen bzw. des jeweiligen Auftragsvolumens auf der Basis von Referenzwerten aus dem Jahr 2024. Mit der Angabe der Zahlen aus dem letzten Jahr kommt das UKM der Verpflichtung gemäß § 21 Abs. 1 S.2 VgV nach, das in Aussicht genommene Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung so genau wie möglich festzulegen und bekannt zu geben. Eine abschließende Festlegung des Auftragsvolumens der Rahmenvereinbarung ist rechtlich nicht zwingend (§ 21 Abs. 1 S. 2 VgV), noch dem UKM möglich. Die im Folgenden genannten Auftragsvolumen verstehen sich also als Kalkulationsgrößen, es handelt sich ausdrücklich nicht um garantierte Absatzzahlen o.ä.Es befinden sich derzeit ca. 190 Split-Anlagen mit ca. 290 dazugehörigen Inneneinheiten (Mono-Split-Anlagen; Multi-Split-Anlagen; VRV-Anlagen), sowie ca. 560 Umluftkühlgeräte oder Kühlkonvektoren (Versorgung über Kaltwassermaschinen) auf bzw. außerhalb des Campus. Diese Anlagen verteilen sich auf ca. 40-50 Gebäude. Das sich der Campus des UKM im ständigen Wandel befindet, können während der geplanten Vertragslaufzeit neue Anlagen dazukommen oder auch Anlagen entfallen.
Das UKM betreibt 2. Außenstellen, welche sich nicht auf dem Campus in Münster befinden. Diese Außenstellen befinden sich in Emsdetten und Steinfurt-Borghorst. In diesen Liegenschaften befinden sich zusätzlich 21 Mono-Split-Anlagen (21 Inneneinheiten; 21 Außeneinheiten) sowie 4 Umluftkühlgeräte. Die abweichende An- und Abfahrt ist als Mischkalkulation in den Pos. 1-3 des beigefügten Leistungsverzeichnisses zu berücksichtigen. In diesem Leistungsverzeichnis ist die Anlagenanzahl zusammengeführt.Beim Großteil der Anlagen sind folgende Hersteller im Einsatz:- Daikin (Split)- Mitsubishi (Split)- Hisense (Split)- Carrier (Kaltwasser)- Sweagon- York- Gea-HappelVereinzelt sind auch Anlagen anderer Hersteller vorhanden.Details des Verfahrens1. Grundlagen der Wartung und InstandsetzungDie Wartung und Instandsetzung der Anlagen erfolgt gemäß den Vorgaben des Herstellers ggf. in Kombination mit den gültigen VDMA/AMEV Blättern.Der externe Partner wird durch die Werkstatt Raumlufttechnik der UKM IM GmbH bei der Organisation und Planung der Leistungsdurchführung unterstützt (vgl. Pkt. 4). Eine Folgebeauftragung zur Instandsetzung nach Wartung kann auf Angebotsbasis erfolgen. Hierzu bitte um Beachtung des Pkt. 2 "Instandsetzungsarbeiten". Der Aufwand für Wartungsleistungen wird je nach Personaleinsatz auf ca. 40-60 volle Arbeitstage pro Jahr geschätzt.Für die Wartungs- und Instandsetzungsleistungen ist ausgebildetes und geschultes Personal einzusetzen. Der Einsatz an Kältemaschinen (auch Klima-Split-Geräte, VRV Anlagen) hat ausschließlich durch Personal mit Berechtigungsschein für den Umgang mit Kältemitteln zu erfolgen. Lediglich Reinigungsarbeiten dürfen unter Aufsicht einer befähigten Person auch mit Hilfskräften erfolgen.Bei Einsatz von Subunternehmen ist der Auftragnehmer verpflichtet, sämtliche für ihn geltenden Anforderungen uneingeschränkt und in vollem Umfang auf seine Nachunternehmer zu übertragen und deren Einhaltung sicherzustellen. Die erforderlichen Nachweise (vgl. Pkt. 4 und Pkt. 10) für Nachunternehmer sind spätestens 1 Woche vor Arbeitsaufnahme dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen.Gültige Normen und Vorschriften:- VDI 6022 - Blatt 1- DIN 1946 - Teil 4 (Sekundärkühlgeräte)- F-Gas Verordnung- Betriebssicherheitsverordnung- DGUVErgänzende Vorschriften:- Formblätter und Checklisten für Wartungsleistungen müssen mindestens den Anforderungen gemäß AMEV entsprechenHinweise zu den Örtlichkeiten:Die Inneneinheiten der Klimasplit-Anlagen sowie Umluftkühlgeräte befinden sich in der Regel in Nutzungsbereichen der UKM Gebäude. Dies können u.a. Büros, Labore, med. Einrichtungen oder Schalt- und Servierräume sein. Die Erreichbarkeit dieser Geräte kann in Einzelfällen durch Raumeinrichtungen eingeschränkt sein. Die Außeneinheiten befinden sich i. d. R. auf Dächern, in Spitzböden, Installationsgeschossen oder gut erreichbaren Außenwandmontagesituationen bzw. frei im Außenbereich. Nur einzelne Außeneinheiten befinden sich in einer Montagehöhe >5 m. Ein Erschwerniszuschlag ist nicht vorgesehen. Zur Erreichung dieser Anlagen wird seitens des AG ein fahrbares zugelassenes Gerüst oder eine Hebebühne zu Verfügung gestellt.
An dieser Stelle keine weiteren Informationen nötig.
Unternehmensbezogene Unterlagen werden nachgefordert
Befindet sich ein Bieter in einem Verfahren, das einer Insolvenz gleichgestellt ist, beispielsweise einer Zwangsverwaltung oder einem gerichtlichen Vergleichsverfahren, wird er ausgeschlossen.
Unternehmen oder Personen, die sich durch korrupte Praktiken wie Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung oder Bestechung einen Vorteil im Vergabeverfahren verschaffen wollen, werden ausgeschlossen. Dies betrifft Fälle, in denen Geschenke, Geld oder andere Vorteile angeboten oder angenommen wurden, um Entscheidungen unrechtmäßig zu beeinflussen.
Eine Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB oder vergleichbaren Vorschriften führt zum Ausschluss.
Unternehmen, die durch Absprachen, wie Kartellbildung oder Preisabsprachen, den Wettbewerb einschränken, werden ausgeschlossen.
Unternehmen, die gegen umweltrechtliche Vorschriften verstoßen, können ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für schwere oder wiederholte Verstöße, die auf mangelndes Verantwortungsbewusstsein schließen lassen.
Bieter, die in Geldwäscheaktivitäten (§ 261 StGB) oder in die Finanzierung terroristischer Aktivitäten verwickelt sind, werden ausgeschlossen.
Eine Verurteilung wegen Betrugs (§ 263 StGB) oder Subventionsbetrug (§ 264 StGB) schließt Unternehmen aus, da dies die Integrität des Unternehmens und die ordnungsgemäße Nutzung öffentlicher Mittel infrage stellt.
Verstöße gegen Menschenrechte, wie Menschenhandel ( § 232 StGB), Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit führen zu einem Ausschluss.
Unternehmen, die nicht in der Lage sind, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, werden ausgeschlossen, da dies ein Zeichen wirtschaftlicher Unzuverlässigkeit ist.
Schwere Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften, etwa die Nichtzahlung von Löhnen oder Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften führen zum Ausschluss.
Ein Unternehmen, das insolvent ist, d. h. zahlungsunfähig oder überschuldet, wird ausgeschlossen. Es gilt als nicht leistungsfähig und nicht in der Lage, den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen.
Einzureichende Unterlagen: - Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens + den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Nachweis, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht, sowie deren Höhe (nicht älter als 6 Monate) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen: - Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. Leistungsportfolios (max. 4 DINA4-Seiten) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Für ausländische Bewerber ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen: - Erklärungen zum Ausschluss der Tatbestände des § 123 und §124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Nachweis über Eintragung in das Berufs- o. Handelsregister ggf. nach Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem der Bieter ansässig ist (nicht älter als 6 Monate) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen: - Angabe und Größe der Mitarbeiterentwicklung der letzten 3 Jahre (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Referenzliste der letzten drei Jahre (Kunden in Deutschland mit Namen eines Ansprechpartners und Kontaktdaten)
Einzureichende Unterlagen: - Als Amts- u. Umgangssprache wird Deutsch festgelegt, so sind z.B. alle Bedienhandbücher in deutsch vorzulegen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Einzureichende Nachweise (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Erklärung, dass die Auftrags- und Lieferbedingungen des Auftraggebers anerkannt werden und die AGB des Auftragnehmers keine Anerkennung finden (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Erklärung, dass die Ausschreibungsbedingungen anerkannt werden (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)