Wartungsarbeiten am 31.03. von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Wartung Klima-Split- und Umluftkühlgeräte
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
07.04.2025
14.04.2025 12:00 Uhr
14.04.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsklinikum Münster
05515-99003-03
Albert-Schweitzer-Campus 1 Gebäude A3
48149
Münster
Deutschland
DEA33
Geschäftsbereich Beschaffungsmanagement
vvgm@ukmuenster.de
+49 2518348600
+49 2518348839

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514111691

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514111691

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50000000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Wartung und Instandsetzung von Klima-Split- und Umluftkühlgeräten des Universitätsklinikums Münster (UKM).
Das UKM beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrags mit einem Unternehmen über eine Laufzeit von vier Jahren. Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit Zuschlagserteilung und Abschluss des Vergabeverfahrens.
Zur Orientierung und für die Angebotskalkulation werden im Folgenden die vom UKM geschätzten Abrufmengen bzw. Auftragsvolumen genannt. Hierbei handelt es sich um Schätzungen der jeweiligen Abrufmengen bzw. des jeweiligen Auftragsvolumens auf der Basis von Referenzwerten aus dem Jahr 2024. Mit der Angabe der Zahlen aus dem letzten Jahr kommt das UKM der Verpflichtung gemäß § 21 Abs. 1 S.2 VgV nach, das in Aussicht genommene Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung so genau wie möglich festzulegen und bekannt zu geben. Eine abschließende Festlegung des Auftragsvolumens der Rahmenvereinbarung ist rechtlich nicht zwingend (§ 21 Abs. 1 S. 2 VgV), noch dem UKM möglich. Die im Folgenden genannten Auftragsvolumen verstehen sich also als Kalkulationsgrößen, es handelt sich ausdrücklich nicht um garantierte Absatzzahlen o.ä.
Es befinden sich derzeit ca. 190 Split-Anlagen mit ca. 290 dazugehörigen Inneneinheiten (Mono-Split-Anlagen; Multi-Split-Anlagen; VRV-Anlagen), sowie ca. 560 Umluftkühlgeräte oder Kühlkonvektoren (Versorgung über Kaltwassermaschinen) auf bzw. außerhalb des Campus. Diese Anlagen verteilen sich auf ca. 40-50 Gebäude. Das sich der Campus des UKM im ständigen Wandel befindet, können während der geplanten Vertragslaufzeit neue Anlagen dazukommen oder auch Anlagen entfallen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das UKM betreibt 2. Außenstellen, welche sich nicht auf dem Campus in Münster befinden. Diese Außenstellen befinden sich in Emsdetten und Steinfurt-Borghorst. In diesen Liegenschaften befinden sich zusätzlich 21 Mono-Split-Anlagen (21 Inneneinheiten; 21 Außeneinheiten) sowie 4 Umluftkühlgeräte. Die abweichende An- und Abfahrt ist als Mischkalkulation in den Pos. 1-3 des beigefügten Leistungsverzeichnisses zu berücksichtigen. In diesem Leistungsverzeichnis ist die Anlagenanzahl zusammengeführt.
Beim Großteil der Anlagen sind folgende Hersteller im Einsatz:
- Daikin (Split)
- Mitsubishi (Split)
- Hisense (Split)
- Carrier (Kaltwasser)
- Sweagon
- York
- Gea-Happel
Vereinzelt sind auch Anlagen anderer Hersteller vorhanden.
Details des Verfahrens
1. Grundlagen der Wartung und Instandsetzung
Die Wartung und Instandsetzung der Anlagen erfolgt gemäß den Vorgaben des Herstellers ggf. in Kombination mit den gültigen VDMA/AMEV Blättern.
Der externe Partner wird durch die Werkstatt Raumlufttechnik der UKM IM GmbH bei der Organisation und Planung der Leistungsdurchführung unterstützt (vgl. Pkt. 4). Eine Folgebeauftragung zur Instandsetzung nach Wartung kann auf Angebotsbasis erfolgen. Hierzu bitte um Beachtung des Pkt. 2 "Instandsetzungsarbeiten". Der Aufwand für Wartungsleistungen wird je nach Personaleinsatz auf ca. 40-60 volle Arbeitstage pro Jahr geschätzt.
Für die Wartungs- und Instandsetzungsleistungen ist ausgebildetes und geschultes Personal einzusetzen. Der Einsatz an Kältemaschinen (auch Klima-Split-Geräte, VRV Anlagen) hat ausschließlich durch Personal mit Berechtigungsschein für den Umgang mit Kältemitteln zu erfolgen. Lediglich Reinigungsarbeiten dürfen unter Aufsicht einer befähigten Person auch mit Hilfskräften erfolgen.
Bei Einsatz von Subunternehmen ist der Auftragnehmer verpflichtet, sämtliche für ihn geltenden Anforderungen uneingeschränkt und in vollem Umfang auf seine Nachunternehmer zu übertragen und deren Einhaltung sicherzustellen. Die erforderlichen Nachweise (vgl. Pkt. 4 und Pkt. 10) für Nachunternehmer sind spätestens 1 Woche vor Arbeitsaufnahme dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen.
Gültige Normen und Vorschriften:
- VDI 6022 - Blatt 1
- DIN 1946 - Teil 4 (Sekundärkühlgeräte)
- F-Gas Verordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- DGUV
Ergänzende Vorschriften:
- Formblätter und Checklisten für Wartungsleistungen müssen mindestens den Anforderungen gemäß AMEV entsprechen
Hinweise zu den Örtlichkeiten:
Die Inneneinheiten der Klimasplit-Anlagen sowie Umluftkühlgeräte befinden sich in der Regel in Nutzungsbereichen der UKM Gebäude. Dies können u.a. Büros, Labore, med. Einrichtungen oder Schalt- und Servierräume sein. Die Erreichbarkeit dieser Geräte kann in Einzelfällen durch Raumeinrichtungen eingeschränkt sein. Die Außeneinheiten befinden sich i. d. R. auf Dächern, in Spitzböden, Installationsgeschossen oder gut erreichbaren Außenwandmontagesituationen bzw. frei im Außenbereich. Nur einzelne Außeneinheiten befinden sich in einer Montagehöhe >5 m. Ein Erschwerniszuschlag ist nicht vorgesehen. Zur Erreichung dieser Anlagen wird seitens des AG ein fahrbares zugelassenes Gerüst oder eine Hebebühne zu Verfügung gestellt.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
48
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Albert-Schweitzer-Campus 1
48149
Münster
Deutschland
DEA33

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYGYT5K6PGY7

Einlegung von Rechtsbehelfen

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

An dieser Stelle keine weiteren Informationen nötig.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Unternehmensbezogene Unterlagen werden nachgefordert

Bedingungen

Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Befindet sich ein Bieter in einem Verfahren, das einer Insolvenz gleichgestellt ist, beispielsweise einer Zwangsverwaltung oder einem gerichtlichen Vergleichsverfahren, wird er ausgeschlossen.

Unternehmen oder Personen, die sich durch korrupte Praktiken wie Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung oder Bestechung einen Vorteil im Vergabeverfahren verschaffen wollen, werden ausgeschlossen. Dies betrifft Fälle, in denen Geschenke, Geld oder andere Vorteile angeboten oder angenommen wurden, um Entscheidungen unrechtmäßig zu beeinflussen.

Eine Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB oder vergleichbaren Vorschriften führt zum Ausschluss.

Unternehmen, die durch Absprachen, wie Kartellbildung oder Preisabsprachen, den Wettbewerb einschränken, werden ausgeschlossen.

Unternehmen, die gegen umweltrechtliche Vorschriften verstoßen, können ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für schwere oder wiederholte Verstöße, die auf mangelndes Verantwortungsbewusstsein schließen lassen.

Bieter, die in Geldwäscheaktivitäten (§ 261 StGB) oder in die Finanzierung terroristischer Aktivitäten verwickelt sind, werden ausgeschlossen.

Eine Verurteilung wegen Betrugs (§ 263 StGB) oder Subventionsbetrug (§ 264 StGB) schließt Unternehmen aus, da dies die Integrität des Unternehmens und die ordnungsgemäße Nutzung öffentlicher Mittel infrage stellt.

Verstöße gegen Menschenrechte, wie Menschenhandel ( § 232 StGB), Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit führen zu einem Ausschluss.

Unternehmen, die nicht in der Lage sind, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, werden ausgeschlossen, da dies ein Zeichen wirtschaftlicher Unzuverlässigkeit ist.

Schwere Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften, etwa die Nichtzahlung von Löhnen oder Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften führen zum Ausschluss.

Ein Unternehmen, das insolvent ist, d. h. zahlungsunfähig oder überschuldet, wird ausgeschlossen. Es gilt als nicht leistungsfähig und nicht in der Lage, den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens + den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Nachweis, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht, sowie deren Höhe (nicht älter als 6 Monate) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)

Eignungskriterium

Sonstiges
Sonstiges

Einzureichende Unterlagen:
- Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. Leistungsportfolios (max. 4 DINA4-Seiten) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Für ausländische Bewerber ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eignung zur Berufsausübung

Einzureichende Unterlagen:
- Erklärungen zum Ausschluss der Tatbestände des § 123 und §124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Nachweis über Eintragung in das Berufs- o. Handelsregister ggf. nach Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem der Bieter ansässig ist (nicht älter als 6 Monate) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Einzureichende Unterlagen:
- Angabe und Größe der Mitarbeiterentwicklung der letzten 3 Jahre (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Referenzliste der letzten drei Jahre (Kunden in Deutschland mit Namen eines Ansprechpartners und Kontaktdaten)

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:
- Als Amts- u. Umgangssprache wird Deutsch festgelegt, so sind z.B. alle Bedienhandbücher in deutsch vorzulegen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Einzureichende Nachweise (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Erklärung, dass die Auftrags- und Lieferbedingungen des Auftraggebers anerkannt werden und die AGB des Auftragnehmers keine Anerkennung finden (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Erklärung, dass die Ausschreibungsbedingungen anerkannt werden (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Noch nicht bekannt

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung