Auf dem Gelände des Universitätsklinikum Essen (UKE) werden drei neue Gebäude erstellt. Zurzeit ist die Modulklinik mit einzubinden.Hierfür sind in der Virchowstraße und im Hohlweg neue Mittelspannungsleitungen in einem Leerrohrsystem sowie Datenleitungen in den jeweiligen Leerrohrsystem bis in die Häuser, Stationen und Schaltanlagen zu verlegen.Die Mittelspannungskabel sind zum Beispiel abzuspannen und auch in den Anlagen aufzulegen inkl. Endverschlüsse. Die LWL-Kabel sind zu spleißen, aufzulegen und messtechnisch zu prüfen.Gleiches gilt für die CU-Datenleitungen.Für alle Leistungen die zu liefern und zu montieren sind, gilt die letzte gültige TEV-Elektrotechnik von der Zeit Januar 2018.
Im Los 1 werden die Elektroarbeiten von der Modulklinik über den Hohlweg bis zum Rechenzentrum an die Hufelandstraße verlegt.
Im Los 2 werden die Elektroarbeiten von der Modulklinik über die Virchowstraße bis zum BTG verlegt, sowie, falls notwendig, auf dem Weg zu dem angrenzenden Gebäude.
Ca. 6000 m LWL-LeitungenCa. 1200 m MittelspannungskabelCa. 600 m KabelbühnenCa. 60 BrandschottsCa. 800 m Demontage MittelspannungskabelCa. 4800 m 200 DA-Kabel
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Das Projekt wird durch öffentliche Mittel des Landes NRW gefördert. Das Projekt steht daher unter einemFinanzierungsvorbehalt.
Die Fördermittelfreigabe für die Bauleistungen wird erst nach aktueller Abstimmung mit dem Fördermittegeber auf Grundlage der einzureichenden Antragsunterlage erteilt.
Gegenstand der Fördermittelfreigabe ist eine· genehmigte HU-Bau für das Gebäude und einem· genehmigten Ersteinrichtungsantrag fürMedizinische Ausstattung und Geräte, EDV, sowielose Möblierung.
Insofern steht die Beauftragung der Bauleistungenausdrücklich unter dem Vorbehalt der vorstehendbeschriebenen Genehmigungen durch denFördermittelgeber !
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Fragen an die Vergabestelle sind ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform Vergabe NRW zu richten. Bitte geben Sie mit dem Angebot auch die GAEB 84 ab.
Das Projekt wird durch öffentliche Mittel des Landes NRWgefördert.
Das Projekt steht daher unter einemFinanzierungsvorbehalt.Die Fördermittelfreigabe für die Bauleistungen wird erst nach aktueller Abstimmung mit dem Fördermittegeber auf Grundlage der einzureichenden Antragsunterlage erteilt.
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Angabe der Präqualifizierungsnummer.
Für nicht präqualifizierte Unternehmen ist das Formblatt 124 zwingend vorzulegen.
keine