Abschluss einer Beitritts- und Rahmenvereinbarung zum Microsoft Bundesrahmenvertrag 4.0 inkl. Miete und Lieferauftrag von Softwarelizenzen der Firma Microsoft über einen qualifizierten Handelspartner.
Die Universität Münster (UM) partizipiert seit 2012 an Rahmenverträgen für "Microsoft Campus and School Agreements". Der aktuelle Microsoft Bundesrahmenvertrag mit der Rahmenvertragsnummer 4762314 läuft zu Ende April 2025 aus. Um die nahtlose weitere Zusammenarbeit mit Microsoft Software sicher zu stellen, will die Universität Münster und die Kunstakademie dem ab dem 01.05.2025 geltenden "Microsoft Campus and School Subscription-Rahmenvertrag" mit der Zusatzvereinbarung 7-3C7LUYJVXL beitreten, der zwischen Microsoft Ireland Operations Limited (Microsoft) und dem Leibniz Rechenzentrum Garching (LRZ) geschlossen wird. Die Rahmenvertragsunterlagen können berechtigte Bieter direkt über Microsoft anfordern. Da der Zugang zu den Unterlagen für unberechtigte Dritte ausgeschlossen werden muss, liegen diese Vertragsunterlagen den Vergabeunterlagen nicht bei.Der Beitritt ist verknüpft mit der Bestellung der Lizenzen, die auf Abonnementbasis aus dem Vorgängervertrag bezogen und nun weitergeführt werden sollen. Gleichzeitig erfolgt eine Anpassung an die aktuelle Anzahl der qualifizierten Nutzer*innen (Education Qualified Users = EQUs) und die Anzahl der aktiven Studierenden der Universität Münster und der Kunstakademie Münster.Im Rahmen der Ausschreibung wird ein von Microsoft zugelassener und qualifizierter Handelspartner gesucht, der für die UM die Beitrittsformulare beim Lizenzgeber Microsoft anfragt und auf Basis der Ausschreibung ein individuelles Angebot für die UM und Kunstakademie erstellt.. Auftragsgegenstand ist der Abschluss einer Beitritts- und Rahmenvereinbarung zum Microsoft Bundesrahmenvertrag 4.0 inkl. Miete und Lieferauftrag von Softwarelizenzen der Firma Microsoft über einen qualifizierten Handelspartner.Der Handelspartner begleitet den Beitritt der UM und er Kunstakademie zum "Microsoft Campus and School Subscription Rahmenvertrag" durch den Abschluss eines "Beitritts für Bildungslösungen (EES 2018)" inklusive aller Zusatzvereinbarungen/ Amendments für die Bereitstellung der Lizenzen in der Multi-Tenant-Umgebung.Gemäß Vertrag umfassen die Leistungen u.a. M365 A3/A5 Original Edu, inklusive Windows Desktop (Upgrade) und Student Benefits, sowie ergänzende Produkte (Additional Products) in der jeweils aktuellen und umfassenden Version. Dies gilt auch für neue, zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannte Produkte und Produktversionen. Dabei erfolgt die Lizenzierung anhand von Cloudlizenzen, die im Einzelfall auch ein Downgrade auf die On-Premise-Varianten erlauben.Sämtliche Anforderungen an die Lieferung und Leistung sind nachfolgend und in Verbindung mit den Dokumenten zum Ablauf und den Bedingungen des Verfahrens, sowie dem Leistungsverzeichnis und Preisblatt beschrieben.
Laufzeit des Vertrages vom 01.05.2025 - 30.04.2028 Der Vertrag kann zweimalig für 12 Monate verlängert werden. Er verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn er nicht 4 Wochen vor Ablauf gekündigt wird.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
§ 135 Absatz 2 GWBDie Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.§ 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWBDer Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für die Nutzung der Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de gelten die Nutzungsbedingungen VMP NRW (https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/nutzungsbedingungen-vmp-nrw).
Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf www.evergabe.nrw.de auf die Vergabeunterlagen zugegriffen haben, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die öffentlichen Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet haben (Holschuld). Sie tragen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Bieterfragen sind in Textform über das Vergabeportal evergabe.nrw.de zu stellen. Die Fragen und Antworten werden über das Portal allen Bietern durch die ausschreibende Stelle zur Verfügung gestellt.
Im Falle von gleichwertigen Angeboten (gemäß den Wertungskriterien der Ausschreibung) entscheidet in der Wertungsstufe das Los.
Für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen unter Einbeziehung der VOL/B als Vertragsbedingungen gelten die Vertragsstrafen nach §11 Nr.2 VOL/B für in den Auschreibungsunterlagen enthaltenen Ausführungsfristen als vereinbart.
Geschäftsbedingungen des Bieters in den Angebotsunterlagen werden nicht zum Vertragsbestandteil. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot abweichende Bedingungen entfalten diese im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung.
soweit zulässig
Bei Vorliegen des Ausschlussgrundes wird der Bieter ausgeschlossen.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formular 521 EU)Nur im Bedarfsfall erforderlich: - unterschriebene Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU) - Information Unteraufträge (Formular 533a EU) - Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b EU) - Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU) - Erklärung Eignungsleihe Haftung (Formular 534b EU) Einzureichende Unterlagen: - Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Nicht älter als 12 MonateEU-Sanktionspaket (Vordruck 523) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - Zertifikat Licensing Solution Partner (mit dem Angebot vorzulegen): Der Bieter weist durch ein entsprechendes Zertifikat nach, dass er ein von Microsoft speziell autorisierter Licensing Solution Partner (LSP) ist.
Referenzen (mit dem Angebot vorzulegen): Es sind mindestens zwei Referenzen über die Durchführung von in Art und Umfang gleichartigen Projekten (innerhalb Deutschlands) vom Bieter einzureichen. Es sind zwei laufende oder vergangene Projekte einzureichen, deren Ende höchstens 5 Jahre zurück liegt. In den Referenzen geben Sie bitte Kontaktdaten des Referenzgebers an. Die Vergabestelle behält sich vor Referenzen zu prüfen.
EU-Sanktionspaket (Vordruck 523) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - Zertifikat Licensing Solution Partner (mit dem Angebot vorzulegen): Der Bieter weist durch ein entsprechendes Zertifikat nach, dass er ein von Microsoft speziell autorisierter Licensing Solution Partner (LSP) ist.