Die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH handelt als Entwicklungsträger der Stadt Bochum für das Projekt "Quartier am Gesundheitscampus". Die Entwicklungsfläche "Quartier am Gesundheitscampus" befindet sich nordwestlich der Ruhr-Universität Bochum an der Markstraße, Ecke Stiepeler Straße im Süden von Bochum. Die Fläche umfasst den ehemaligen Standort der Erich-Kästner Gesamtschule mit einer Größe von ca. 6,5 ha. Auf der Fläche soll ein s urbanen Quartiers mit rund 400 Wohneinheiten, einer Kindertagesstätte und in untergeordnetem Umfang, Betrieben aus der Gesundheitsbranche unter dem Leitthema "Gesundes Wohnen und Arbeiten".
Für die Realisierung des Quartiers sind im Rahmen der Herrichtung umfangreiche Bodenbewegungen zur Profilierung des Geländes zur Herstellung der Verkehrswege und der dazugehörigen Infrastruktur notwendig. Grundsätzlich ist die Planung der Aufbereitung der Flächen im Quartier am Gesundheitscampus so gestaltet, dass so wenig Boden wie möglich ausgetauscht, extern verwertet oder entsorgt wird. Unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlicher Beteiligter ist die Geländeprofilierung und/ oder Umlagerung von Böden mit der Aufstellung und Einsatz Digitalen Geländemodells durchgeführt worden. Gutachterliche Ergebnisse zeigen, dass etwa 17.500 m3 Böden in den Kategorien BM-0, BM-0*, BM-F0* sowie RC-1 vorliegen und somit vor Ort umgelagert und eingebaut werden sollen/können. Materialien / Baustoffe mit Überschreitungen der Grenzwerte gem. EBV sind einer Entsorgung zuzuführen. Die Baumaßnahme wird fachgutachterlich begleitet.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der zuvor beauftragte Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt.
keine
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Nachweis der Haftpflichtversicherung in Höhe von mind. 5,0 Mio EUR für Personen-, Sach- und Vermögenschäden