Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ökologische Baubegleitung zu den archäologischen Prospektionsarbeiten zur Abgrenzung vorhandener vermuteter Bodendenkmäler (VBD) und zur systematischen Untersuchung weiterer bisher noch unbekannter Vermuteter Bodendenkmäler (VBD) unter Einhaltung der artenschutzrechtlichen Vorgaben im Kontext der Erarbeitung des Bebauungsplans für das rd. 256 ha umfassende Plangebiet in Geilenkirchen-Lindern gemäß der Projekt- und Leistungsbeschreibung. Es wird von einer Bearbeitungszeit für die in diesem Vertrag aufgeführten Leistungen von 50 Monaten (Oktober 2024 - Dezember 2028) ausgegangen. Als Hauptleistungen sind durch den Auftragnehmer folgende generelle Leistungen mit folgenden Inhalten: - Vorbereitende Maßnahmen: Sichtung aller umweltrelevanten Planungsunterlagen, Erarbeiten eines Maßnahmenkonzeptes sowie eines Notfall-Plans, Einholen zusätzlich notwendiger Genehmigungen - Ökologische Baubegleitung gestaffelt nach 3 Untersuchungsabschnitten (UA) bestehend aus Kontrollgängen zur Einhaltung der Auflagen, Einleiten notwendiger Schutzmaßnahmen, Protokollierung der Kontrollgänge - Erstellung erforderlicher Zwischenberichte und Teilnahme an regelmäßigen Jour Fixen - Abschlussdokumentation
Ausgangssituation Das Industriegebiet FUTURE SITE InWEST soll auf einer ca. 240 ha großen Fläche in den kommenden Jahren zu einem innovativen und nachhaltigen Industrieareal für flächenintensive industrielle Großvorhaben entwickelt werden. Vor diesem Hintergrund haben der Kreis Heinsberg, die Städte Geilenkirchen, Heinsberg und Hückelhoven sowie die WFG für den Kreis Heinsberg und NRW.URBAN GmbH & Co. KG die FSI GmbH (FSI) gegründet. Im Oktober 2021 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 122 der Stadt Geilenkirchen - Industriegebiet Lindern "FUTURE SITE InWEST" gefasst. Die Grundlagen für die Erstellung des konzeptionellen Rahmens für die Entwicklung, Erschließung und Vermarktung der Fläche liefert das städtebauliche Konzept. Dieses Konzept sieht eine schrittweise Entwicklung von Gewerbe- und Industrieflächen in drei Bauabschnitten vor. Die Projektbeschreibung zum Gesamtprojekt ist der Anlage zu entnehmen. 2022 wurde sowohl die Artenschutzrechtliche Prüfung der Stufe 1 als auch die Artenschutzrechtliche Prüfung der Stufe 2 durch das Büro D. Liebert erarbeitet. Zwischen März und September wurden Fledermäuse, Amphibien sowie die Amphibien (insbesondere Brutvögel, Rebhuhn, Wachtel, Eulen) erfasst. Zur Verhinderung des Eintretens artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände i.S. des § 44 BNatSchG wurden verschiedene Maßnahmen formuliert. Für die nachstehenden Arten müssen, neben Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, zusätzlich folgende CEF-Maßnahmen umgesetzt werden: - Extensivierung von Intensiväckern/Grünland für die Feldlerche und das Rebhuhn, - Anlage bzw. Umpflanzung von Feldgehölzen für den Bluthänfling, die Turteltaube und die Nachtigall, - Extensivierung von Intensiväckern/Wiesen für den Kiebitz, - Installation von drei Kunsthorsten für den Mäusebussard. Zusätzlich ist bei der Umsetzung aller Maßnahmen, während der gesamten Bauzeit sowie einer Baufeldfreimachung bzw. einem Eingriff in den Oberboden innerhalb der Brutsaison eine Ökologische Baubegleitung obligatorisch. Die weitere Planung und Umsetzung der genannten Ausgleichsmaßnahmen befindet sich derzeit durch das Büro STRIX in Erarbeitung. Ein Zwischenbericht kann nach Auftragsvergabe zur Verfügung gestellt werden. Parallel dazu werden der Landschaftspflegerische Begleitplan sowie der Umweltbericht durch das Büro D. Liebert erstellt. Die ASP 1 und ASP 2 können der Anlage entnommen werden. Leistungsumfang Durch die archäologische Prospektion wird, voraussichtlich auch während der Brutsaison der vorgenannten Arten, vorzeitig in den Oberboden eingegriffen, sodass eine Ökologische Baubegleitung erforderlich ist, die die Arbeiten begleitet. Die archäologischen Sondagen finden in einem Zeitraum von jeweils maximal sechs Monaten pro Untersuchungsabschnitt von November bis einschließlich April statt. Es wird jedoch angestrebt, die Sondagen bestmöglich außerhalb der Brutsaison durchzuführen. Bei Erreichen des Zeitraumes während der Brutsaison, müssen frühzeitig Maßnahmen zur Vergrämung der in der ASP 2 formulierten relevanten Arten durchgeführt werden, um eine Ansiedlung innerhalb des Baufeldes sowie auf den unmittelbar angrenzenden Flächen zu verhindern. Die ÖBB soll bereits vor der Durchführung der archäologischen Prospektion eingebunden werden, um mit den fachlich Beteiligten ein sinnvolles Konzept abzustimmen und den Auftraggeber zur Wahl der Vergrämungsmaßnahmen beraten. Durchführungszeitraum Die Aufnahme der Tätigkeit durch den Auftragnehmer ist unverzüglich nach Auftragserteilung vorgesehen. Der Auftragnehmer wird seine Leistungen nach Maßgabe eines mit dem AG und den relevanten fachlichen Beteiligten festzulegenden Terminplans erbringen. Der Terminplan ist innerhalb von vier Wochen nach Beauftragung vorzulegen. Folgende Durchführungszeiträume gelten für die archäologische Prospektion und bilden somit gleichermaßen den Rahmen für den Terminplan: Für den 1. Untersuchungsabschnitt (UA) wird eine Bearbeitungszeit bis zum 30.06.2025 vorgegeben. Dieser Termin ist verbindlich und resultiert aus den terminlichen Anforderungen im B-Planverfahren für den 1. Untersuchungsabschnitt. Prioritär sind die innerhalb des 1. BA gelegenen westlichen Flächen der zentralen Erschließungsachse zu untersuchen. Die Feldarbeiten sind unverzüglich nach Freigabe des Prospektionskonzeptes des LVR-ABR zu beginnen und bis zum 30.04.2025 abzuschließen. Für den 2. Untersuchungsabschnitt wird ein Bearbeitungszeitraum für die Feldarbeiten vom 01.11.2025 bis 30.04.2026 vorgesehen. Für den 3. Untersuchungsabschnitt wird ein Bearbeitungszeitraum für die Feldarbeiten vom 01.11.2026 bis 30.04.2027 vorgesehen. Die Termine werden verbindliche Bestandteile des geschlossenen Vertrages. Der Auftragnehmer hat die Leistungen zu erbringen, die im Rahmen des Untersuchungsabschnitts UA 1 liegen. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor und behält sich vor, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme die o.g. Leistungen für den Untersuchungsabschnitt UA 2 und den Untersuchungsabschnitt UA 3 durch schriftliche Mitteilung als stufenweise Beauftragung im Wege der Vertragsergänzung zu übertragen.
Struktur des Bearbeitungskonzeptes, Nachvollziehbarkeit und Schlüssigkeit der Vorgehensweise
Die Unterlagen sind ausschließlich digital bis zur genannten Frist einzureichen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Fragen werden ausschließlich über diese Vergabeplattform beantwortet. Mündliche/Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Fragen für alle Bewerber/Bieter von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt.
Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen dürfen in keinem Falle per Mail oder über die Kommunikationsplattform des Vergabemarktplatzes zugesendet werden, da diese so nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der zuvor beauftragte Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt.