Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung der archäologischen Baubegleitung. Zur Durchführung sind die seit 2020 geltenden Prospektions- und Grabungsrichtlinien für archäologische Maßnahmen des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland zu beachten.
Im Zuge der Erschließung des B Plans "Giller Höfe" in Rommerskirchen werden Eingriffe in den Boden notwendig.Die vorausgehenden archäologischen Untersuchungen haben einen Befund an zwei Stellen innerhalb des Entwicklungsgebietes ergeben.Da die für die Erschließung werden notwendigen Erdeingriffe unter den Bestand reichen, müssen diese im Zuge der Erdarbeiten archäologisch begleitet werden. Im Sinne des DschG NRW wird daher eine archäologische Ausgrabung und Dokumentation der Gräber im betroffenen Bereich erforderlich.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Die Unterlagen sind ausschließlich digital bis zur genannten Frist einzureichen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Fragen werden ausschließlich über diese Vergabeplattform beantwortet. Mündliche/Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Fragen für alle Bewerber/Bieter von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt.
Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen dürfen in keinem Falle per Mail oder über die Kommunikationsplattform des Vergabemarktplatzes zugesendet werden, da diese so nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der zuvor beauftragte Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit dem Teilnahmeantrag bzw. der Angebotsabgabe gefordert waren, können unter Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens nachgefordert werden.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB
Eigenerklärung zum Bestehen oder zum Abschluss im Auftragsfall einer Berufs- /Betriebshaftpflichtversicherung im Angebotsformular mit folgenden Deckungssummen:Personenschäden: 1.500.000 EURSach- und Vermögensschäden: 1.500.000 EUR
Einzureichende Unterlagen: - Qualifikationsnachweis der Projektleitung sowie Prospektionsleitung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis der Qualifikation des Projektleiters/der Projektleiterin und des Prospektionsleiters/ der Prospektionsleiterin gemäß Kapitel 3.1 der geltenden Prospektions- und Grabungsrichtlinie für archäologische Maßnahmen vom LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland vom 01.04.2020.
Einzureichende Unterlagen: - Angebotsformular einschl. Angebotsschreiben sowie allen geforderten Erklärungen und Nachweisen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Grabungserlaubnis Nach Auftragserteilung ist vom Auftraggeber (AG) oder dem Auftragnehmer (AN) eine Grabungserlaubnis nach § 13 DSchG NW bei der zuständigen Oberen Denkmalbehörde (ODB) zu beantragen.