In dem zugrundeliegende Vergabeverfahren sollen Rahmenverträge mit bis zu 6 Rahmenvertragspartnern abgeschlossen werden.
Mithilfe dieser wird ein Expertenpool gebildet, über den Kreise, Kommunen sowie deren jeweilige Tochter- und Enkelgesellschaften sowie sonstige Beteiligungen, das Land Nordrhein-Westfalen, die Landestöchter und -enkel in NRW ohne ein eigenes Vergabeverfahren die Erstellung von Rechtsplänen gemäß §§17-19 HOAI zuzüglich von Besonderen Leistungen gemäß Anlage 9 HOAI beauftragen können. Die Rahmenverträge sind als echte Verträge zugunsten Dritter, die ihrerseits öffentlicher Auftraggeber sind ausgestaltet.
NRW.URBAN schreibt die Rahmenverträge im Auftrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung als zentrale Beschaffungsstelle für die Kommunen und kommunalen Gesellschaften in NRW aus und wird später den Expertenpool betreuen, indem sie eine Plattform bietet, damit Auftraggeber und Auftraggeberinnen einen Rahmenvertragspartner beauftragen können. Eine weitgehende Automatisierung dieses Vorgangs wird angestrebt. Auftraggeber der Einzelaufträge werden die Kreise und Kommunen bzw. kommunalen Gesellschaften sowie die Landestöchter und -enkel in NRW sein.
Der Rahmenvertrag wird auf vier Jahre abgeschlossen.
Nordrhein-Westfalische Kommunen
Die vergaberechtlich vorgeschriebenen Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind gem. VgV einzuhalten.
Die Unterlagen sind ausschließlich digital bis zur genannten Frist einzureichen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Fragen werden ausschließlich über diese Vergabeplattform beantwortet. Mündliche/Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Fragen für alle Bewerber/Bieter von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt.
Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen dürfen in keinem Falle per Mail oder über die Kommunikationsplattform des Vergabemarktplatzes zugesendet werden, da diese so nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der zuvor beauftragte Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit dem Teilnahmeantrag bzw. der Angebotsabgabe gefordert waren, können unter Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens nachgefordert werden.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB
1.1 Leistungsfähigkeit - Anzahl der festangestellten Mitarbeiter insgesamt im Durchschnitt der letzten 3 Jahre
1.2 Leistungsfähigkeit - durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz, netto, der letzten 3 Geschäftsjahre
2.1 Qualifikation - Anzahl der festangestellten Mitarbeiter mit Eintragung in die Stadtplerliste der Architektenkammer (Stadtplaner) insgesamt im Durchschnitt der letzten 3 Jahre
2.2 Qualifikation - Anzahl der festangestellten Mitarbeiter mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Raumplanung/Stadtplanung/Regionalplanung/Geographie einschl. der in der Architektenkammer eingetragenen Stadtplaner insges Durchschnitt der letzten 3 Jahre
(es dürfen nur die B-Pläne gewertet werden, die die Vorgaben 2 von 3 LPH gem. § 19 HOAI 2021 oder 4 von 5 LPH gem. § 18 HOAI 2009 erfüllen) - 3.1 Referenzen - Anzahl der bearbeiteten Bebauungspläne in den Jahren 01.01.2015-31.12.2024
3.2 Referenzen - Anzahl der vorgenannten Bebauungspläne für öffentliche Auftraggeber
3.3 Referenzen - Fläche der vorgenannten Bebauungspläne
(es dürfen nur die FNPs gewertet werden, die die Vorgaben 2 von 3 LPH gem. § 18 HOAI 2021 oder 4 von 5 LPH gem. § 18 HOAI 2009 erfüllen) - 3.4 Referenzen - Anzahl der bearbeiteten Flächennutzungspläne in den Jahren 01.01.2010-31.12.2024 (Neuaufstellungen, keine Änderung)
4.1 Mindestanforderung - techn. Ausstattung - Bearbeitung entspricht dem X-Plan-Standard
4.2 Mindestanforderung - Referenzen: Mindestens zwei B-Pläne, die die Vorgaben 2 von 3 LPH gem. § 19 HOAI 2021 o. 4 von 5 LPH gem. § 18 HOAI 2009 Leistungserbringung zwischen 01.01.2015-31.12.2024 erfüllen.
Einzureichende Unterlagen:- 1.0 Bewerberformular einschl. Teilnahmeantrag sowie allen geforderten Erklärungen und Nachweisen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- 2.0 Versicherungsnachweis ( mittels Dritterklärung vorzulegen): Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:2,0 Mio. EUR für Personenschäden1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden- 3.0 Qualifikationsnachweis ( mittels Dritterklärung vorzulegen): Qualifikationsnachweise durch Zeugnis des geeigneten Hochschulabschlusses bzw. gleich- oder höherwertig im Bereich Raum- und Stadtplanung, Geografie, Architektur und Mitgliedschaft in einer Architekten- oder Ingenieurkammer.- 4.0 Referenzen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es sind mindestens zwei B-Pläne, die die Vorgaben 2 von 3 LPH gem. § 19 HOAI 2021 oder 4 von 5 LPH gem. § 18 HOAI 2009 und Leistungserbringung zwischen 01.01.2015 bis 31.12.2024 erfüllen, einzureichen.