Kalkulationsgrundlage ist das Leistungsbild Nr. 15 "Leistungen nach der Baustellenverordnung" der
AHO-Fachkommission "Baustellenverordnung" in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung.
Die Errichtung des Gesamtvorhabens erfolgt durch zwei Teilvorhaben:
1. Die NRW.URBAN errichtet das Gebäude, die Frei- und Verkehrsanlagen sowie die
gebäudeseitige Technische Ausrüstung zur Bereitstellung der Medienbedarfe.
2. Die Fraunhofer Gesellschaft errichtet Einbauten. Diese bestehen im Wesentlichen aus Rein- und Trockenräumen (Paneelbauweise), zugehöriger Versorgungstechnik und Stahlkonstruktionen zur Aufnahme von Prozessanlagen. Es erfolgt die Errichtung von (Hoch)Regalanlagen und die Einbringung von Prozessanlagen zur Batterieherstellung. Darüber hinaus werden im Außenraum
Laborcontainer, ein Batteriespeicher und eine unterirdische NMP-Tankanlage errichtet.
Für beide Teilvorhaben werden Leistungen nach der Baustellenverordnung erforderlich. Die Leistungen für den Projektumfang der NRW.URBAN (1) und der Fraunhofer Gesellschaft (2) werden in getrennten Losen abgefragt. Es ist zudem beabsichtigt, dass eine getrennte Beauftragung je Loserfolgt. Auftraggeber für Los 1 ist NRW.URBAN. Auftraggeber für Los 2 ist die Fraunhofer Gesellschaft. Somit hat auch die Rechnungsstellung getrennt zu erfolgen. Die
abgefragten Leistungen sind jedoch zumindest für den Zeitraum der parallelen Bauausführung in einem Zug zu erbringen (insb. gemeinschaftlicher SiGe-Plan, gemeinschaftliche Baustellenbegehung und Protokollierung, etc.).
Brutto-Grundfläche.
Die Brutto-Grundfläche (BGF R) wird ca. '33.500' m2 betragen.