Die Fristen wurden um 2 Wochen und 4 Tagen verlängert, da die verpflichtenden Ortsbesichtigungen allen Bietern mind. innerhalb der gesetzlichen Angebotsfrist ermöglicht werden sollten. Hier wurde dem Bieter nur bis zur 42. KW Ortsbesichtigungen ermöglicht. Dadurch wurden die Bieter, die nicht vor Ort waren vorzeitig ausgeschlossen. Um die Vergabegrundsätze zu wahren, wir die Frist deshalb verlängert und in der KW 45 weitere Ortsbesichtigungen angeboten. Die Bedarfsstelle kann keine Termine aufgrund Krankmeldungen und Urlaubszeiten früher anbieten. Der Timetable sieht nun so aus: Ortsbesichtigungen: 04.11.-08.11. Bis zur Angebotsfrist können Aufklärungsfragen, die sich ggf. im Rahmen der Besichtigung ergeben, gestellt und beantwortet werden. Angebotsfrist: 21.11.2024