VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Frage wurde gestellt:
Gem. Vertrag § 5 - Lohngleitklausel:
"Die Vergütung nach Nr. 4.1 ist ausschließlich der Umsatzsteuer für eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten Festpreis (Regelungen zur Vertragslaufzeit s. Nr. 8.1)."
Ändert sich nach Ablauf dieser Frist das maßgebende Entgelt, so kann auf Verlangen jedes Vertragspartners die jährliche Vergütung nachfolgender Preisgleitklausel angepasst werden.
Somit wäre eine Tarifanpassung erst zum 01.01.2027 möglich.
Die ab dem Jahr 2025 im Gebäudereiniger Handwerk zu zahlenden Tariflöhne und zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge stehen noch nicht fest.
Somit ist eine Kalkulation für 2025 bzw. eine Mischkalkulation für 2025 und 2026, ohne Gefahr zu laufen, die Mindestlohnvorgaben nicht einhalten zu können, fast unmöglich.
Wir bitten daher um konkrete Auskunft, wie der Stundenverrechnungssatz und die entsprechenden Quadratmeterpreise kalkuliert werden sollen.
Beispielsweise:
Wäre der Stundenverrechnungssatz mit dem Tariflohn und den Sozialversicherungsbeiträgen für das Jahr 2024 zu kalkulieren.
Da der Vertrag erst ab 2025 in Kraft tritt, würden der dann geltende Tariflohn und nach Bekanntgabe der dann geltenden Sozialversicherungsbeiträge für 2025 in die Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes eingefügt.
Abweichungen des sich dann ergebenden aktuellen Stundenverrechnungssatzes für 2025 würden entsprechend der prozentualen Abweichungen auf die Quadratmeterpreise umgerechnet.
Antwort
Folgendes "nach Ablauf dieser Frist" wurde aus dem Vertrag entfernt. Auf dem Vertrag steht nun folgendes: Ändert sich das maßgebende Entgelt, so kann auf Verlangen jedes Vertragspartners die jährliche Vergütung nachfolgender Preisgleitklausel angepasst werden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Änderung des maßgegeben Lohnes den Auftraggeber zu informieren. Die Anpassung erfolgt dann im Folgenmonat.
Den überarbeiteten Vertrag ist unter Vergabeunterlagen zu finden. Der erste Vertrag wird entfernt.
Mit freundlichen Grüßen
Vergabestelle
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfrage wurde gestellt:
muss der nachträglich zur Verfügung gestellte Vertrag dem Angebot unterschrieben beigefügt werden?
Antwort
Nein, der Vertrag muss jetzt nicht unterschrieben werden. Beim Vertragsabschluss werden die Angabe zum Rahmenvertragspartner ergänzt. Der Rahmenvertragspartner erhält dann den Vertrag.
Mit freundlichen Grüßen
Vergabestelle
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie hatten vorab den Vertrag über Kommunikation erhalten. Das Dokument ist nun unter Vergabeunterlagen " von Unternehmen auszufüllende Unterlagen" zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
Vergabestelle
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die interessierte Bieter, die die Besichtigung in der KW 42 verpasst haben, bieten wir ab 04.11.2024 - 08.11.2024 von 09.00 Uhr - 15:00 Uhr zusätzliche Ortsbesichtigungstermine. Bitte nennen Sie uns drei Termine, wann Sie die Besichtigung machen möchten. Wir werden einer der Termine bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
Vergabestelle
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfrage ist eingegangen, die wir hiermit beantworten:
Frage:
ist es richtig, es sind immerhin ca. 1/3 sprich 33% aller Arbeiten, die auszuführen sind, dass sämtliche Steigerarbeiten in den Angebotspreis einzuarbeiten sind, also beinhaltet sein müssen ?
Oder gibt es separate Positionen, bei denen später separat Steigerkosten abgerechnet werden können?
Antwort:
Wie Sie aus der Aufstellung der Glasflächen im Preisblatt ersehen können sind alle Flächen, bei denen es sich nicht um eine "normale" Reinigung handelt, die also Steigereinsatz erfordern, Sprossenfenster aufweisen, zu Glasfassaden gehören oder sonst einen höheren Aufwand erfordern, gesondert aufgeführt. Für diese Flächen, die natürlich einen höheren Aufwand und damit höhere Kosten verursachen, soll der Bieter den Preis inklusive aller Kosten, also auch Steigereinsatz oder erhöhten Zeitaufwand wg. Sprossenfenstern, angeben. Eine gesonderte Berechnung dieser Kosten erfolgt nicht. Es ist also richtig, dass sämtliche Steigerarbeiten in den jeweiligen Angebotspreis einzuarbeiten sind.
Mit freundlichen Grüßen
Vergabestelle der UDE
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Frage wurde gestellt:
bei Durchsicht der Unterlagen ist uns aufgefallen, dass es keine konkreten Angaben zum Vertragsbeginn gibt (ggf. Vertragsentwurf).
Somit ergibt sich auch die Frage zur Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes:
Wir gehen davon aus, dass der Vetragsbeginn in 2025 sein wird.
Dazu sind jedoch weder der entsprechende Tariflohn, noch die Werte der Sozialversicherungen (insbesondere Krankenversicherung) bekannt.
Wie soll hier verfahren werden? Auf Grundlage der z.Zt. gültigen Werte, die dann in 2025 entsprechend - Dokument 4.Anlage 3 LV Glasreinigung (Tabellenblatt Lohngleitklausel) - angepasst werden können?
Antwort
Vielen Dank für Ihre Frage und den Hinweis wegen dem Vertrag. Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.01.2025 und hat eine Laufzeit von vierundzwanzig Monaten bis zum 31.12.2026. Der Vertrag kann einmalig um zwei weitere Jahre verlängert werden.
Die Preisgleitklausel ist in der Anlage 3 auszufüllen. Die Angabe werden als Grundlage für die Preisanpassung während der Vertragslaufzeit verwendet.
In der Anlage erhalten Sie den Vertragsentwurf.
Mit freundlichen Grüßen
Vergabestelle
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Vertrag Glasreingung Duisburg.pdf | 18.10.2024 | 241,1 KB |
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Frage wurde gestellt:
können Sie uns bitte eine Auskunft geben, ob jedes Konzept auf 6 Seiten abgebildet werden darf oder ob die Seitenbegrenzung für beide Konzepte zusammen gilt.
Antwort
Die Angabe von sechs Seiten bezieht sich auf jedes Konzept einzeln, so dass insgesamt zwölf Seiten eingereicht werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Vergabestelle
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