Der Auftragsgegenstand umfasst Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen an der Universität Duisburg-Essen am Campus Duisburg und Außenliegenschaften (Los 1) und am Campus Essen und Außenliegenschaften (Los 2).
Die Auftragsausführung beginnt am 01.04.2025. Die Verträge haben eine Laufzeit von vier Jahren.
Los 1: Campus Duisburg und Außenliegenschaften:
Gegenstand des Auftrages sind die Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen in den Hochschulgebäuden und auf dem Hochschulgelände sowie die Durchführung von Schließdiensten und die Stellung der Notrufzentrale / den 24h-Service gegen Vergütung über einen Zeitraum von vier
Jahren.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen umfassen sowohl Innenbewachung der Gebäude als auch Revierbewachung durch Fußstreifen und Fahrten mit dem Funkwagen.
Außerdem beauftragt der Auftraggeber auch die Bestreifung der Bibliotheken und den Schließ-
dienst, bzw. die Verschlusskontrollen. Für diese fest beauftragten Leistungen vereinbaren die
Vertragsparteien eine Monatspauschale.
Der Auftragnehmer muss einen Koordinator einsetzen, der ganztägig (08:00 - 16:00 Uhr) vor Ort und in diesen Zeiten stets telefonisch erreichbar ist. Dieser koordiniert die vom Auftraggeber erteilten einzelnen Aufträge und die Einsätze seiner Sicherheits- und Bewachungskräfte. Außerdem muss er eigenständig die Einsätze für Veranstaltungen und Prüfungen planen. Hierfür erhält er
Zugang zum Raumbuchungssystem des Auftraggebers in Lesefunktion.
Darüber hinaus beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer bei Bedarf noch mit zusätzlichen
Schließdiensten, Sicherungsdiensten sowie zivilen Streifen auf Abruf, z. B. bei Sonderveranstaltungen oder als Brandwache während laufender Bauarbeiten. Diese nach Stunden abzurechnenden Leistungen beauftragt der Auftraggeber in einem Umfang von bis zu 62.400 Stunden (über die gesamte Vertragslaufzeit von vier Jahren) optional.
Ziel der Bewachung ist die Gefahrenabwehr, Schäden aller Art von den zu betreuenden Objekten und den sich dort aufhaltenden Personen nach bestem Wissen und Können fernzuhalten, Diebstähle zu verhindern, Zutrittskontrollen zu gewähren.
Zum Zweck der Durchführung des Auftrags wird dem Sicherheits- und Bewachungspersonal das
Hausrecht übertragen.
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Los 2: Campus Essen und Außenliegenschaften:
Gegenstand des Auftrages sind die Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen in den Hochschulgebäuden und auf dem Hochschulgelände, die Durchführung von Pförtner-diensten sowie die Durchführung von Schließdiensten, eine Videoüberwachung am Sportcampus und die Stellung der Notrufzentrale / den 24h-Servicegegen Vergütung über einen Zeitraum von vier Jahren.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen umfassen sowohl Innenbewachung der Gebäude als auch Revierbewachung durch Fußstreifen, teils mit Hund und Fahrten mit dem Funkwagen.
Außerdem beauftragt der Auftraggeber auch die Bestreifung der Bibliotheken und den Schließdienst, bzw. die Verschlusskontrollen.
Weiterhin wird für den Sportcampus eine Videoüberwachung sowie für den Botanischen Garten eine Alarmintervention beauftragt. Für diese fest beauftragten Leistungen vereinbaren die Vertragsparteien eine Monatspauschale.
Der Auftragnehmer muss für den Campus Essen einen Koordinator einsetzen, der ganztägig (08:00 - 16:00 Uhr) vor Ort und in diesen Zeiten durchgehend telefonisch erreichbar ist. Dieser koordiniert die vom Auftraggeber erteilten einzelnen Aufträge und die Einsätze seiner Sicherheits- und Bewachungskräfte. Außerdem muss er eigenständig die Einsätze für Veranstaltungen und Prüfungen planen. Hierfür erhält er Zugang zum Raumbuchungssystem des Auftraggebers in Lesefunktion.
Darüber hinaus beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer bei Bedarf noch mit zusätzlichen
Schließdiensten und Sicherungsdiensten auf Abruf, z. B. bei Sonderveranstaltungen oder als Brandwache während laufender Bauarbeiten. Diese nach Stunden abzurechnenden Leistungen beauftragt der Auftraggeber in einem Umfang von bis zu 76.800 Stunden (über die gesamte Vertragslaufzeit von vier Jahren) optional.
Ziel der Bewachung ist die Gefahrenabwehr, Schäden aller Art von den zu betreuenden Objekten und den sich dort aufhaltenden Personen nach bestem Wissen und Können fernzuhalten, Diebstähle zu verhindern, Zutrittskontrollen zu gewähren.
Zum Zweck der Durchführung des Auftrags wird dem Sicherheits- und Bewachungspersonal das
Hausrecht übertragen.
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.