Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist durch Referenzen nachzuweisen. Anzugeben ist die jeweilige Referenz mit Darstellung der Projekte, den wesentlichen Projektdaten, der Art der vom Bewerber ausgeführten Leistungen unter Angabe von Auftragswert, Ausführungszeit, Auftraggeber und soweit datenschutzrechtlich zulässig den Kontaktdaten des Auftraggebers. Von Bewerbergemeinschaften sind die Referenzen insgesamt nachzuweisen, d. h., der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu führen. Die Referenzen sind ausschließlich mit den im Teilnahmeantrag enthaltenen Formblättern nachzuweisen. Zusätzlich ist jedes Referenzobjekt auf mind. 1 und höchstens 6 weiteren A4-Blättern näher zu erläutern. Alle Referenzen sollen im Zeitraum von 10 Jahren, gerechnet ab dem Datum der Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung, begonnen und abgeschlossen worden sein.
Im Rahmen der Eignungsprüfung erfolgt keine Begrenzung der Anzahl möglicher einzureichender Referenzen.
Art der Gewichtung:
Die Auswahlkriterien kommen zur Anwendung, wenn mehr als die angegebene Bewerberzahl die Eignungskriterien erfüllt. Die Bewerber mit der jeweils höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Referenzangaben fließen in die Ermittlung derjenigen Bewerber ein, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden.
Insgesamt werden bis zu 1000 Punkte vergeben.
In die Punktewertung fließen 3 Referenzen ein. Je Referenz können bis zu 333,33 Punkte erreicht werden. Dabei sind Referenzen vorzulegen über die Begleitung vergleichbarer Projekte und Tätigkeiten entsprechend der Angaben dieser EU-Bekanntmachung.
Für die Punktvergabe je Referenz gilt wie folgt:
- 66,67 Punkte werden vergeben, wenn die Referenz ein Projektvolumen von 100 Mio. EUR erreicht bzw. überschreitet.
- Bis zu 100 Punkte werden vergeben, wenn die Referenz Planungs- und Beratungsleistungen mit einem besonderen Nachhaltigkeitsschwerpunkt aufweist.
- Bis zu 166,67 Punkte werden vergeben, wenn die Referenzleistung eine übergeordnete vollumfängliche insbesondere gestalterische Teamführung (sowohl interne- als auch externe Teamführung, Desgin-Principal, Bauherrenberatung, Begleitung Prozesse mit weiteren Beteiligten) im Zusammenhang mit einem Bauprojekt aufweist.
Hinweis der Vergabestelle:
Die Bewerber werden gebeten, sich auf die Vorlage vergleichbarer Referenzen zu beschränken.
Wenn der Bewerber mehr als 3 Referenzen einreichen sollte, hat er jeweils die 3 Referenzen zu benennen, die für die Auswahlkriterien gewertet werden sollen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bewerber die aus seiner Sicht maßgebliche Entscheidungsgrundlage gegenüber der Vergabestelle bestimmt. Es werden nur Referenzen gewertet, die den entsprechenden Vermerk haben. Sollten mehr als 3 Referenzen entsprechend gekennzeichnet sein, wird der Auftraggeber die 3 zu wertenden Referenzen nach der Reihenfolge der Nummerierung festlegen. Die 3 zur Wertung gekennzeichneten Referenzen mit den niedrigsten Nummern werden gewertet.