a) Der Bewerber/Bieter hat zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung eine Gewerbeanmeldung, eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerber/Bieters nachzuweisen.
b) Zudem hat der Bewerber/Bieter nachzuweisen,
aa) ob und inwieweit das Unternehmen Gegenstand eines Insolvenz- oder Liquidationsverfahrens oder vergleichbarer gesetzlich geregelter Verfahren ist,
bb) ob und inwieweit schwere Verfehlungen begangen wurden, sodass Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A vorliegen, bzw. sodass Einträge im Gewerbezentralregister erfolgt sind
cc) dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
c) Der Bewerber/Bieter muss die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft nachweisen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bewerbers/Bieters in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, weitere Nachweise zu fordern.
Zu a):
Die Eintragungs-Bescheinigungen sind nach Aufforderung vorzulegen.
Zu b), cc):
Falls das Angebot/ der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG zu verlangen.
Zu c):
Falls das Angebot/ der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen zu verlangen.
Beruft sich der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die vorstehenden Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.