Regelmäßige Wartung und monatlichen Lasttests für die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Netzersatzanlagen/Notstromaggregate
Regelmäßige Wartung und monatlichen Lasttests für die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Netzersatzanlagen/Notstromaggregate.Der Vertrag hat eine maximale Laufzeit von vier Jahren. Der Vertrag wird für ein Jahr abgeschlossen und kann seitens der Universität zu Köln dreimalig um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Grundlaufzeit: 12 Monate3 Verlängerungen um jeweils 12 Monate
diverse Gebäude der Universität zu Köln
keine
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.