Ausschreibungsgegenstand ist der Bezug von Lizenzen für die Softwareprodukte des Herstellers Microsoft über den "Microsoft Campus and School Subscription Rahmenvertrag"
Ausschreibungsgegenstand ist der Bezug von Lizenzen für die Softwareprodukte des Herstellers Microsoft über den "Microsoft Campus and School Subscription Rahmenvertrag" und der Zusatzvereinbarung mit der Nummer 7-3C7LUYJVXL zwischen Microsoft Ireland Operations Limited und dem Leibniz Rechenzentrum Garching (LRZ) mit der Laufzeit vom 01.05.2025 - 30.04.2030. Der Vertrag endet automatisch am 30.04.2030.
Gemäß § 21 VgV Abs. 6 liegt ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall vor, die maximale Laufzeit von maximal 4 Jahren zu verlängern: Anders als Rahmenvereinbarungen, die regelmäßig im Wettbewerb vergeben werden, werden die Konditionenverträge unter Berücksichtigung dieser Bedürfnisse unmittelbar mit Microsoft ausgehandelt und entstehen nicht im Wettbewerb.
Gemäß § 160 ff GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden. Vorsorglich wird auf die Fristen gemäß § 134 GWB hingewiesen.
Das Passwort für Anlage 2 kann via Bieterkommunikation abgerufen werden.
Mit Abgabe des Angebots sind Sie einverstanden mit dem EVB IT Vertrag und den geltenden AGB´s. Nach Zuschlag müssen die gelb markierten Felder gefüllt werden und per Unterschrift über die Vergabeplattform zeitnah zurück geschickt werden.
Gemäß § 56 VgV können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen vervollständigt oder korrigiert werden. Fehlende oder unvollständige leistungsbezogenen Unterlagen können auch nachgereicht oder vervollständigt werden.Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
Verstoß gegen geltende umwelt- sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Microsoft Partner Status, mind. Licensing Solution Partner (LSP) - durch beigelegte Zertifizierung nachzuweisen. Ein fehlender Nachweis führt zum Ausschluss.
Der Auftragnehmer weist auf Anfrage des Auftraggebers nach, dass die Haftungshöchstsummen gemäß Ziffer 9.2.1 EVB-IT Überlassung Typ B durch eine Versicherung abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht