B 51 südl. Ostbevern ; Ersatzneubauten
Gründungsberatungen
Honorar
Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Unterlagen können gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.
Siehe Vergabeunterlagen
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eineDeckungssumme für Personenschäden in Höge von 1,5 Mio EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 0,5 Mio EUR gegeben ist.
- Mindestens 1 Referenz für geotechnische Entwurfsberichte für vergleichbare Brückenbauwerke mit Tiefgründungen, wie Pfahl- oder Spundwandgründungen- Mindestens 1 Referenz für das Erstellen der Ausschreibungs- unterlagen und Mitwirken bei der Vergabe und Überwachung von Erkundungsarbeiten vergleichbarer Maßnahmen
- abgeschlossenes Studium im Bereich Geotechnik oder Bauingenieurwesen- mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Sachverständiger für Geotechnik im Bereich der Überwachung der geotechnischen und hydrologischen Untersuchungen sowie im Aufstellen von Erkundungskonzepten und Geotechnischen Untersuchungsberichten nach DIN EN 1997-1
- Büro mit mindestens 2 Mitarbeitenden Ingenieuren mit jeweils mindestens 3 Jahren einschlägige Berufserfahrung als Sachverständigen für Geotechnik
Rechtsform der Bietergemeinschaften, an die der Auftrag vergeben wird (falls zutreffend)Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.ZahlungsbedingungenAbschlagszahlungen gem. ProjektfortschrittGeforderte Kautionen und Sicherheiten Haftpflichtversicherung bei Personen und sonstigen Schäden in Höhe von jeweils 1,5 Mio EUR, es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.