Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Für jede aufgeführte Person sind entsprechend der Qualifikation und Vorgabe der auszuführenden Leistungen vergleichbare Referenzprojekte aufzulisten. Gewertet werden hierbei Berufserfahrung und die Bearbeitung der geforderten Leistungen:
- Objektplanung/Tragwerksplanung von Ingenieurbauwerken (Brücke), Lph. 1-3 + 6 im Zuge klassifizierten Straßen, vergleichbarer Maßnahmen, unter Berücksichtigung der Stützweite, der Anzahl der Felder, unter Angabe der Honorarzone gem. HOAI und der Brückenkonstruktion
- Objektplanung Verkehrslagen an klassifizierten Straßen, Lph. 1-5, unter Berücksichtigung der Anzahl der Knotenpunkte, der Verkehrsbelastung, unter Angabe der Honorarzone gem. HOAI und besonderer Planungsanforderungen
- Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP), eines Artenschutzbeitrages (ASB) und der Erbringung faunistischer Leistungen, unter Nennung der untersuchten Artengruppen und der durchgeführten ASP-Stufen, unter Angabe der Honorarzone gem. HOAI und der besonderen Planungsanforderungen, sowie unter Angabe, ob die Maßnahme zu einem Brückenbauwerken zugehörig war und ob CEF-Maßnahmen entwickelt wurden.
- Projektmanagement für vergleichbare Projekte, unter Angabe der Anzahl zu koordinierender Leistungsbilder und der Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der DB und dem öffentlichen Dienst
Gewertet werden jeweils bis zu 3 Referenzen für eine Person und je Leistungsbild.