Die Fahrzeuge müssen mit Streuautomat, Schneepflug und zwecks Digitalisierung mit einer Schnittstelle RS 232 ausgestattet sein. Unabhängig von Gerätehersteller (Streuautomat) und der verwendeten Steuerung (Bedienpult des Streuautomaten) muss die Schnittstelle (RS 232) zur automatischen digitalen Speicherung und Übertragung der Betriebsdaten gemäß der DIN EN 15430-1 "Winterdienst - und Straßenbetriebsdienstausstattung _Datenerfassung und -übertragung Teil 1: Datenerfassung" vorhanden sein.
Die Schnittstelle ist für den AG anschlussbereit und freigeschaltet bereitzustellen, sodass die Daten durch den System-Betreiber auf andere Datenverarbeitungssysteme übernommen werden können.
Zudem müssen die Fahrzeuge für den Einsatz mit Feuchtsalz nach FS 30 geeignet sein (Salz und Sole).
Der Schneepflug muss dabei eine Breite von 3,60m aufweisen, der Streuautomat eine Ladefähigkeit von 4m³ Salz plus der für FS30 benötigten Solemenge.
Der Auftragnehmer (AN) hat die Fahrzeuge betriebsfertig vorzuhalten. Es werden vom Auftraggeber (AG) keine Anbaugeräte zur Verfügung gestellt!