Die Fahrzeuge müssen mit Streuautomat, Schneepflug und zwecks Digitalisierung mit einer Schnittstelle RS 232 ausgestattet sein. Unabhängig von Gerätehersteller (Streuautomat) und der verwendeten Steuerung (Bedienpult des Streuautomaten) muss die Schnittstelle (RS 232) zur automatischen digitalen Speicherung und Übertragung der Betriebsdaten gemäß der DIN EN 15430-1 "Winterdienst - und Straßenbetriebsdienstausstattung _Datenerfassung und -übertragung Teil 1: Datenerfassung" vorhanden sein.
Die Schnittstelle ist für den AG anschlussbereit und freigeschaltet bereitzustellen, sodass die Daten durch den System-Betreiber auf andere Datenverarbeitungssysteme übernommen werden können.
Für Los 01 (Strecke) muss der Schneepflug dabei eine Breite von 3,40m aufweisen, der Streuautomat eine Ladefähigkeit von mindestens 2,5m³ Salz plus der für FS30 benötigten Solemenge. Die Streubreite muss mindestens 8m betragen.
Für das Los 02 (RS1) muss der Schneepflug eine Breite von 2,20m aufweisen, der Streuautomat eine Ladefähigkeit von mindestens 1,5m³ Salz. Die Streubreite muss mindestens 4m betragen. Im Los 02 ist zusätzlich das Streuen von Hand notwendig.