Landschaftsbauarbeiten: Pflanzenlieferung, Pflanzarbeiten, Pflegearbeiten über 4 Jahre
ca. 5800 m² Vegetationsfläche mähen und vorbereiten (Acker-/Grünlandbrache)ca. 2200 m² Vegetationsfläche mähen (Böschungen steiler 1:3)ca. 3716 ST. Gehölze liefernca. 69 ST. Hochstämme liefernca. 3716 ST. Gehölze pflanzenca. 69 ST Hochstämme pflanzenca. 785 m Verbissschutzzaun herstellenca. 2,5 t Markierungssteine für Fischotteraussieg in Fließgewässer einbauenca. 16 ST. Steinblöcke setzen ca. 8000 m2 Gehölzfläche pflegenca. 69 ST. Einzelgehölz pflegen
entfällt
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Unterlagen können gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.
Siehe Vergabeunterlagen.
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Rechtsform der Bietergemeinschaften, an die der Auftrag vergeben wird (falls zutreffend)Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.ZahlungsbedingungenAbschlagszahlungen gem. ProjektfortschrittGeforderte Kautionen und Sicherheiten Haftpflichtversicherung bei Personen und sonstigen Schäden in Höhe von jeweils 1.500.000 EUR , es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.