Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen falls
nicht PQ qualifiziert:
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in
den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zuvergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten
Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen werde, die mehr als fünf
Jahre zurückliegen;
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der
technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen
angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der
Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der
Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.
- Nachweis derQualifikation des SiGe-Koordinators gem. RAB 30, Abschnitt 4
- Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen und dessen Vertreter für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen und dessen Vertreter gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von an Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)".
- Nachweis der Qualifikation der sachkundigen
Fachkraft gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING, Ausgabe 04/2019)". Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt. Die auftragspezifischen Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen.