Fehlerhafte Information zur Vorlage von Referenzen.
Die Form der Eignungskriterien wurden aktualisiert.Folgender Satz wurde gestrichen (Unter Punkt 5.1.9 Eignungskriterien / Kriterium / Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit): Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Leistungen berücksichtigen werde, die mehr als fünf Jahre zurückliegen.