Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
- Abgeschlossenes Studium als Bauingenieur*in oder vergleichbar und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung. (Nachweise sind beizufügen)
- Bescheinigung zur Anerkennung zum BVB nach VV Bau
- Die Befähigung zur Schaltantragstellung 15 kV ist eine zwingende Zusatzqualifikation
o Die Folgende Qualifikation kann der BÜW haben oder er muss uns Personen nennen, die die Arbeiten ausführen und diese Qualifikation besitzen:
- Befähigung technischer Anmelder
- Befähigung für die Prüfung der inneren Erdung von Stahlbetonbauwerken
- Befähigung Bahnerdungsberechtigter
- Eintragung im Verzeichnis der präqualifizierten Unternehmen der Deutsche Bahn AG in der Kategorie "Sicherungsleistung".
Die Präqualifikation muss mindestens für die Warengruppe "Sicherheitsleistung Verzeichnis I bzw. Verzeichnis IH" gelten.
- Eintragung als Sachverständiger in der "Liste der PSV im Fachbereich Signaltechnik, Telekommunikation, Elektrotechnik (STE) 2025" des EBA für die Planprüfung
Außerdem gilt folgender Absatz für den Planprüfer:
Die mögliche gleichzeitige Wahrnehmung mehrerer Funktionen in Personalunion der am Bau beteiligten Personen ist gemäß Anlage 1.6 VV BAU-STE nicht gestattet. Der Erdungsprüfer darf keine Person sein, die weitere Funktionen wahrnimmt (wie z.B. Erdungsabnahme, BÜW-Bahn, BVB, etc...)
- Eintragung als Sachverständiger in der "Liste der PSV im Fachbereich Signaltechnik, Telekommunikation, Elektrotechnik (STE) 2025" des EBA für die Abnahmeprüfung.
Außerdem gilt folgender Satz für den Abnahmeprüfer:
Die mögliche gleichzeitige Wahrnehmung mehrerer Funktionen in Personalunion der am Bau beteiligten Personen ist gemäß Anlage 1.6 VV BAU-STE nicht gestattet. Der Abnahmeprüfer darf keine Person sein, die weitere Funktionen wahrnimmt (wie z.B. Erdungsprüfer, BÜW-Bahn, BVB, etc...)